Titel
Die Jagdunfallversicherung
Verfasser
Erscheinungsjahr
2004
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
6110
Datensatznummer
200108902
Quelle
Abstract
Sozialversicherungsrechtlich wird die Ausübung der Jagd zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion gerechnet. Jagdpächter sind daher ebenso wie Land- und Forstwirte dem Sozialversicherungsrecht der Bauern zugeordnet. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, sodass es dem einzelnen Jagdpächter nicht möglich ist, diese gesetzliche Pflichtversicherung abzulehnen. Selbstverständlich bietet diese gesetzliche Pflichtversicherung für den Jagdpächter auch wesentliche Leistungen.