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  • Titel
    Einsatz von „Fastac Forst“ und „Ripcord 40“ befristet : Mittel dürfen bis 2005 noch aufgebraucht werden
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2003
  • Illustrationen
    2 Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200107822
  • Quelle
  • Abstract
    Die Zulassung von Ripcord 40® läuft am 31. Dezember 2003 endgültig aus. Dies gilt auch für Fastac Forst®, dessen Wiederzulassung betrieben wird. Nach § 16 des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 sind nach diesem Zeitpunkt die Herstellung und der Vertrieb nicht mehr möglich. Nach dem 31. Dezember sind diese Mittel also nicht mehr im Handel. Nach § 6a, Abs. 3 dürfen aber Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung nach § 16, Abs. 1 oder 2 endet, noch bis zum Ablauf des zweiten auf das Ende der Zulassung folgenden Jahres angewandt werden. Das heißt, dass alle Anwender, die am 31. Dezember 2003 über Restbestände verfügen, diese in den Jahren 2004 und 2005 noch regulär einsetzen dürfen.