Titel
Unterscheidung von Sommer- und Winterlinde : Die Lindenarten im Forstvermehrungsgutgesetz
Verfasser
Erscheinungsjahr
2003
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200106821
Quelle
Abstract
Bislang unterlag nur die Winterlinde dem Forstsaatgutgesetz, die Sommerlinde stellt somit eine der neuen Baumarten des FoVG dar. Nach den Vorschriften des FoVG muss die Artreinheit von Saatgut mindestens 99 % betragen. Weil diese Regelung aber zumindest dem Augenschein nach nicht immer zu erfüllen ist, gibt es Ausnahmen – unter anderem die Lindenarten. Und rückblickend dürfte schon manche Winterlinde, die unter dem Forstsaatgutgesetz in Verkehr gebracht wurde, eine Sommerlinde oder eine Hybride gewesen sein. Was ist künftig zu beachten?