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  • Titel
    Unterscheidung von Sommer- und Winterlinde : Die Lindenarten im Forstvermehrungsgutgesetz
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2003
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200106821
  • Quelle
  • Abstract
    Bislang unterlag nur die Winterlinde dem Forstsaatgutgesetz, die Sommerlinde stellt somit eine der neuen Baumarten des FoVG dar. Nach den Vorschriften des FoVG muss die Artreinheit von Saatgut mindestens 99 % betragen. Weil diese Regelung aber zumindest dem Augenschein nach nicht immer zu erfüllen ist, gibt es Ausnahmen – unter anderem die Lindenarten. Und rückblickend dürfte schon manche Winterlinde, die unter dem Forstsaatgutgesetz in Verkehr gebracht wurde, eine Sommerlinde oder eine Hybride gewesen sein. Was ist künftig zu beachten?