Titel
Saatgutaufkommen und Kontrollbedarf der neuen Baumarten nach FoVG
Verfasser
Erscheinungsjahr
2003
Illustrationen
1 Abb., 18 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Standardsignatur
4223
Datensatznummer
200106810
Quelle
Abstract
Mit In-Kraft-Treten des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) am 1.1.2003 wird der Handel von Vermehrungsgut von neun weiteren Waldbaumarten gesetzlich geregelt. Hinreichend sichere Prognosen über die Erhöhung des Kontrollbedarfs lassen sich aus der bisherigen Statistik nicht ableiten. Es ist aber gutachtlich mit einer Vergrößerung des Kontrollbedarfs durch die Erweiterung des Baumartenkatalogs um mindestens 10 bis etwa 20 % zu rechnen.