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  • Titel
    Messerfurnier kontra Stachelbart? : Buchenaltholz im Spannungsfeld konkurrierender Nutzungsansprüche von Forstwirtschaft und holzbewohnenden Organismen
  • Paralleltitel
    Sliced Veneer Versus Icicle fungus?; Old-Growth Beech Forests in the Field of Tension of Competing Interests of Forestry and Xylobiontic Organisms
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2003
  • Illustrationen
    9 Abb., zahlr. Lit. Ang.
  • Material
    Artikel aus einer Zeitschrift
  • Standardsignatur
    4354
  • Datensatznummer
    200106754
  • Quelle
  • Abstract
    In dem seit 1999 an der Landesanstalt für Großschutzgebiete Brandenburg durchgeführten und vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Projekt zur Ermittlung von "Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland" werden Zusammenhänge zwischen der Artenausstattung und den Bestandesstrukturen untersucht, um unter anderem faunistische und strukturelle Indikatoren für eine wissenschaftlich begründete, naturschutzgerechte Buchenwaldnutzung zu definieren, die auch im Wirtschaftswald den Erhalt der typischen Lebensgemeinschaft der Buchenwälder erlaubt. Anhand der Teilbereiche Bestandesstrukturen, Avifauna, holzbewohnende Pilze und Laufkäfer wird beispielhaft die Bedeutung von unbewirtschafteten Referenzflächen und den sich hier entwickelnden Alterungsstrukturen dargestellt. Der Mittelspecht Dendrocopos medius, der Ästige Stachelbart Hericium coralloides, einige Dachpilze der Gattung Pluteus und die Laufkäferart Carabus glabratus werden hinsichtlich ihrer Habitatpräferenzen genauer betrachtet, da sie geeignet sind, als Indikatoren den Naturschutzwert von Buchenwäldern anzuzeigen. Um die forstwirtschaftliche Auswirkung einer Integration der Alterungs- und Zerfallsphase in den Wirtschaftswald in Form von Totholzanwärtern abschätzen zu können, werden die Biotopbäume monetär beurteilt. Es zeigt sich, dass das Belassen von vier Totholzanwärtern kostensparend und von fünf bis sieben Buchen immer noch kostengünstig und somit erstrebenswert ist.