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  • Titel
    Betriebswirtschaftliche Überlegungen zum Bestockungswechsel von Kiefer auf Buche im Münsterland
  • Titelphrase
    LÖBF-Schriftenreihe
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1997
  • Illustrationen
    13 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    13513
  • Datensatznummer
    200099057
  • Quelle
  • Abstract
    Vor dem Hintergrund schlechter Absatzmöglichkeiten des Münsterländer Kiefernholzes sowie der sich kaum verbessernden betriebswirtschaftlichen Situation dieser Betriebsklasse im Reinbestand sind die zur Versorgung der heimischen Kohleindustrie angebauten Bestände einer neuen waldbaulichen Konzeption zu unterwerfen, um die betriebliche Situation positiver zu gestalten. Die heute vorwiegend 80jährigen Bestände können entweder im klassischen Reinbestandsverfahren weiter bewirtschaftet oder aber durch Voranbau auf den dazu geeigneten Standorten mittelfristig umgewandelt werden. Ein Rentabilitäts-, Kosten- und Wertvergleich im Sinne eines Vermögensaufbaus führte zu dem Ergebnis, dass sich die beschriebene Reinbestandwirtschaft zwischen Alter 80 und 120 um ca. 0,8 Prozent besser verzinst als ein ab diesem Alter durchzuführender Buchenvoranbau. Die Erlöse sind vergleichbar und unterscheiden sich um ca. 3.000,-DM zugunsten des Voranbaus. Der zu investierende Aufwand ist jedoch im Fall B um 700,-DM höher anzusetzen. Die Restbelastung im Fall A beträgt rund 4.100,-DM ohne Gewährung von Fördermitteln. Sollten die öffentlichen Zuschüsse gewährt werden, verbleibt ein positiver Ertrag von 5.500,-DM. Im Falle des Voranbaus verändert sich die Situation von -1.800,-DM zu +9.000,-DM bei Gewährung "verlorener" Zuschüsse. Der bäuerliche Privatwald nimmt seit Generationen die Funktion einer Sparkasse wahr. Dabei spielt der Vermögenszuwachs eine entscheidende Rolle. Untersucht man die beschriebenen waldbaulichen Varianten, so ist hinsichtlich einer Wertoptimierung der Voranbau deutlich positiver zu beurteilen. Die Unterschiede der beiden Varianten belaufen sich auf eine um mehr als 13 Prozent einer höheren Vermögensbildung im Falle B; absolut bedeutet dies rund 8.700,-DM.