Titel
Schutzgebiete nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie für den Uhu (Bubo bubo L.) in der Eifel
Paralleltitel
Special Protection Areas under the European Union Birds Directive for the eagle-owl (Bubo bubo L.) in the Eifel uplands, Germany
Verfasser
Erscheinungsjahr
2002
Illustrationen
20 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
8630
Datensatznummer
200096219
Quelle
Abstract
Nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) müssen die für den Schutz des Uhus als Art des anhangs I zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete als SPAs erklärt und unter Schutz gestellt werden. In Deutschland sollten mehr als 60 %, mindestens aber 20 % der Uhupopulation in SPAs vertreten sein. Hierfür dürften in mindestens 15-20 Regionen Schutzgebiete erforderlich sein. Eine dieser Regionen ist die Eifel. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Uhu-Monitorings der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) wurden für die Eifel sechs Gebiete mit Primärhabitaten (Naturfelsen), hoher Siedlungsdichte und großem Reproduktionserfolg als die zum Schutz des uhus zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete ermittelt: 1. Täler von Rur und Urft, 2. Nördliche Vor- und Kalkeifel, 3. Dauner Maareifel, 4. Moseltal, 5. Mittelrheinisches Becken und 6. Ahrtal. Diese Gebiete enthalten mit ca. 58 Brutpaaren rund 80 % des Brutbestands der Eifel. Die entspricht 7-8 % der Population in Deutschland. Für die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands müssen die Nutzungen in unterschiedlichem Umfang eingeschränkt und besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.