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  • Titel
    Zehn Jahre Waldgesetzgebung des Bundes: Eine Zwischenbilanz aus kantonaler Sicht : Montagskolloquien
  • Paralleltitel
    Ten years of Federal Law: an interim report from a cantonal point of view = La nouvelle législation fédérale sur les forêts à 10 ans: un bilan intermédiaire au niveau cantonal
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2002
  • Illustrationen
    3 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    629
  • Datensatznummer
    200093796
  • Quelle
  • Abstract
    In formeller Hinsicht erwies das Bundesgesetz über den Wald im Kanton dank seiner klaren Systematik gute Dienste bei der Erarbeitung des kantonalen Waldgesetzes. Der kantonale Vollzug, gestützt auf das eidgenössische und das ergänzende kantonale Waldrecht, ist in der überwiegenden Zahl der Fälle gut möglich und wird von den kantonalen Rechtsmittelinstanzen in einem Beschwerdefall in der Regel bestätigt. Vollzugsprobleme treten allerdings im Bereich des Rodungsrechts (unter anderem Mehrwertabschöpfung), der Bauten und Anlagen im Wald sowie des Waldabstandes auf. Hier wäre die Definition unbestimmter Rechtsbegriffe bereits auf Bundesebene von Vorteil gewesen.