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  • Titel
    Risikobeurteilung und Gefahrenzonenplanung in der Schweiz
  • Paralleltitel
    Risk assessment and hazard zone planning in Switzerland
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2002
  • Illustrationen
    5 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    5136
  • Datensatznummer
    200092409
  • Quelle
  • Abstract
    Schaden entsteht aus dem Konflikt einer Nutzung mit einer natürlichen Einwirkung, der Gefahr. Da Gefahren - zumindest bei Schönwetter - nicht immer einfach erkennbar sind, müssen diese in Gefahrenkarten aufgezeigt werden. Die Gefahrenkarten müssen die Art der Gefahr (Lawine, Hochwasser, ...) und die Gefahrenstufe (rot, blau, gelb) aufzeigen, so dass die Nutzung angepasst werden kann. Gefahr für Leib und Leben ist prioritär zu beachen und soll nicht durch eine monetäre Bewertung mit Sachschadenrisiken vermischt werden. Bei den Sachschadenrisiken sind die häufigen Ereignisse mit einem begrenzten Schadenausmaß von wirklichen Großereignissen, die das Leben oder die Lebensgrundlagen der betroffenen Gemeinschaft vernichten können, zu unterscheiden. Schutzmaßnahmen für häufige Schadenereignisse können entsprechend den vermiedenen Schaden wirtschaftlich bewertet werden. Bei Großereignissen soll der Schaden auf ein tragbares, nicht die Existenz gefährdendes Maß beschränkt werden. Die erforderlichen Zusatzmaßnahmen können kaum nach einem Nutzen - Kosten Verhältnis beurteilt werden, sondern richten sich nach deren Akzeptanz und Finanzierbarkeit.