- Titel137. Bundesgesetz, mit dem das partikuläre Bundesrecht im Bereich der Luftreinhaltung bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verboten wird (Bundesluftreinhaltegesetz)
- Körperschaft
- Erscheinungsjahr2002
- MaterialUnselbständiges Werk
- Standardsignatur3875
- Datensatznummer200091843
- Quelle
- Schlagwörter
- Klassifikation
