Titel
Zum Schutz der Moorlandschaft Schwägalp unter besonderer Betrachtung des Teils in Kanton Appenzell A.Rh.
Paralleltitel
The protection of the Schwägalp marshes with special emphasis on those parts belonging to the canton Appenzell Ausserrhoden = Approche de la protection du site marcécageux de Schwägalp - accent principal mis sur la partie sise dans le canton d'Appenzell Rhodes-Extérieures
Verfasser
Erscheinungsjahr
2001
Illustrationen
11 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
629
Datensatznummer
200087763
Quelle
Abstract
Die Moorlandschaft Schwägalp mit rund 330 ha Flachmoor und 20 ha Hochmoor liegt in den Kantonen Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und St. Gallen. Die Schwägalp befindet sich mehrheitlich im Eigentum von Korporationen. Die genossenschaftliche Bewirtschaftung von Alpen und Wäldern stellt im Kanton Appenzell A.Rh. eine Besonderheit dar. Mit der Schutzverordnung und dem Schutzplan für die Moorlandschaft Schwägalp im Kanton Appenzell A.Rh. vom 25. Oktober 2000 werden auch die Wälder in die Naturschutzziele eingebunden. Die besonders wertvollen Randmoorwälder, namentlich die Bergföhrenwälder, werden noch besser geschützt. Die Flächen der bestockten Weide sind ausgeschieden. Mit der Einführung eines ganzjährigen Weggebotes in störungsempfindlichen Gebieten werden die Lebensräume für Rauhfusshühner und andere gefährdete Tierarten verbessert. Sowohl mit der Schutzverordnung und dem Schutzplan als auch mit dem Weggebot hat der Kanton Appenzell A.Rh. die ersten Massnahmen ergriffen, um die touristische Entwicklung zu lenken. Auch in den Kantonen Appenzell I.Rh. und teilweise St. Gallen wurde ein ganzjähriges Weggebot in störungsempfindlichen Gebieten errichtet.