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  • Titel
    Jagdrecht und Besitzschutz
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1999
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    6110
  • Datensatznummer
    200086474
  • Quelle
  • Abstract
    Wie wohl hinlänglich bekannt ist, ist die Wilderei, also der Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht, unter Androhung einer gerichtlichen Strafe verboten. Dieses generelle Verbot richtet sich jedoch nur gegen vorsätzliche Eingriffe in den Wildtierbestand. Bloßen Beunruhigungen, die den Jägern zusehends Probleme bereiten, kann und will diese Bestimmung des Strafgesetzbuches gar nicht vorbeugen. Dennoch genießt das Jagdrecht als Besitzrecht einen darüber hinausgehenden Schutz.