Titel
Jagdrecht und Besitzschutz
Verfasser
Erscheinungsjahr
1999
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
6110
Datensatznummer
200086474
Quelle
Abstract
Wie wohl hinlänglich bekannt ist, ist die Wilderei, also der Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht, unter Androhung einer gerichtlichen Strafe verboten. Dieses generelle Verbot richtet sich jedoch nur gegen vorsätzliche Eingriffe in den Wildtierbestand. Bloßen Beunruhigungen, die den Jägern zusehends Probleme bereiten, kann und will diese Bestimmung des Strafgesetzbuches gar nicht vorbeugen. Dennoch genießt das Jagdrecht als Besitzrecht einen darüber hinausgehenden Schutz.