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  • Titel
    Die Individualisierung des internationalen Umweltrechts
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2001
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    8042
  • Datensatznummer
    200084201
  • Quelle
  • Abstract
    Die Aarhus-Konvention belegt, dass das moderne internationale Umweltrecht massiv in die innerstaatliche Ordnung eingreift, und zwar in elementare Bereiche im Verhältnis Staat-Bürger. Diese geschieht nicht zur Sicherung eines abstrakten Rechtsstaatsprinzps bzw. ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Homogenisierung des individuellen Rechtsschutzes zu sehen. Vielmehr reflektiert diese verfahrensrechtliche Absicherung von Individualrechten bzw. Individualanliegen deren materiellrechtliche Anerkennung im internationalen Umweltrecht. Je stärker sich das internationale Umweltrecht dem Schutz zukünftiger Generationen bzw. der Menschheit oder bestimmter Bevölkerungsgruppen verpflichtet fühlt, desto konsequenter ist die verfahrensmäßige Absicherung eines darauf bezogenen Willensbildungsprozesses.