Titel
Ist eine Bestandsregulierung von Rabenkraehen und Elstern erforderlich? - Ein Untersuchungsbeispiel aus Schleswig-Holstein
Verfasser
Erscheinungsjahr
1993
Illustrationen
21 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
8630
Datensatznummer
200082052
Quelle
Abstract
Rabenkraehen und Elstern sind in Schleswig-Holstein verbreitete, aber nicht haeufige Brutvoegel. Auf 84% bzw. 89% der Landesflaeche brueten ca. 5000 Paare Elstern und ca. 10 000 Paare Rabenkraehen. Das entspricht einer mittleren Siedlungsdichte von 0,3 bzw. 0,6 Paaren/100ha. Auf Fehmarn brueteten 1975 86 Paare Elstern, 1987 105 Paare und 1991 146 Paare. Eine ueberproportionale Zunahme fand in und am Rande der Ortschaften statt, waehrend der Bestand in der Feldmark sogar zurueckgegangen ist. Ein starker Rueckgang der Elster als Brutvogel in der Feldmark wurde auch auf dem schleswig-holsteinischen Festland (Kreis Segeberg) festgestellt. Der Bruterfolg der Rabenkraehe betrug auf einer 1500ha grossen Probeflaeche (Gemeinde Probsteierhagen/Kreis Ploen) in zwei Jahren 0,4 Junge/Brutpaar (n = 25 bzw. 27 Paare). Der geringe Bruterfolg der Rabenkraehe und der Rueckgang der Elster in der Feldmark werden auf die Art der Landbewirtschaftung zurueckgefuehrt. Durch einen nahezu flaechenhaften Anbau von Wintergetreide und Raps breitet sich fruehzeitig eine geschlossene und dichte Pflanzendecke aus, die den Voegeln mit fortschreitender Brutzeit die Nahrungssuche am Boden unmoeglich macht. Dadurch kann es direkt zur Brutaufgabe kommen, oder die Nester werden vermehrt von umherstreifenden Nichtbruetern gepluendert (Rabenkraehen). Ferner brueten in der Naehe von Habichthorsten weder Elster noch Rabenkraehen erfolgreich. Nach fuenf Jahren ohne nennenswerte Verfolgung brueten Rabenkraehen und Elster in Schleswig- Holstein in einer der Landschaft angepassten Dichte. Sie wird bestimmt von - der Territorialitaet der beiden Arten, - den vorhandenen Habitatstrukturen, - intra- und interspezifischer Konkurrenz und - dem Vorkommen von Beutegreifern. Eine Bestandsregulation durch den Menschen ist nicht notwendig und auf tier- und artenschutzgerechte Weise auch kaum moeglich, weil Verluste in der Regel leicht durch einen Anstieg der potentiell viel hoeheren Fortpflanzungsrate ausgeglichen werden koennen. In Gebieten mit einer sehr geringen Siedlungsdichte (Elster in der Feldmark) kann durch eine Wiederaufnahme der Bejagung allerdings der Fortbestand gefaehrdet werden.