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  • Titel
    echtliche Voraussetzungen und öffentliche Förderung für die Neuanlage von Wald in Niedersachsen
  • Paralleltitel
    Legal Preconditions and Public Promotion for Afforestations in Lower Saxony
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1999
  • Illustrationen
    5 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4354
  • Datensatznummer
    200080312
  • Quelle
  • Abstract
    Die Neuanlage von Wald unterliegt der Genehmigungspflicht durch die in den Ländern zuständigen Forstbehörden. In Niedersachsen sind damit Behörden der inneren Verwaltung (Landkreise/kreisfreie Städte) beauftragt, die von dazu bestimmten staatlichen Forstämtern beraten werden. Es ist Ziel, den Waldanteil des Landes zu erhöhen. Die Neuanlage von Wald wird aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen in einem Gemeinschaftsprogramm gefördert. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik beteiligt sich die Europäische Union mit Begrenzung auf Höchstbeträge hälftig daran. Gefördert wird die Investition mit 50% (Nadelbäume) bis 85% (Laubbäume) der angemessenen Kosten. Eine Flächenprämie als Ausgleich für entgangene landwirtschaftliche Nutzung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt.