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  • Titel
    Rechtsfragen des Betretensrechts in Nordrhein-Westfalen
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1999
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    10897
  • Datensatznummer
    200078985
  • Quelle
  • Abstract
    In den § 49 ff LG NW werden die Rechte und Pflichten der Erholungssuchenden in der freien Landschaft sowohl im Verhältnis zum Staat als auch zum Eigentümer und anderen Erholungssuchenden geregelt. Der Siebente Abschnitt des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen schöpft dabei die bundesrechtliche Ermächtigung des § 27 Abs. 2 BNatSchG mit insgesamt elf Paragraphen detailliert und umfassend aus. Gegenstand dieses Abschnitts sind vor diesem Hintergrund im wesentlichen Betretungsbefugnisse für Fußgänger und Radfahrer, das Reiten in der freien Landschaft und im Wald sowie die Bereitstellung von Ufergrundstücken für die Erholung und deren Freihaltung von baulichen Anlagen. Den rechtlichen Fragen der Betretungsbefugnisse dienen vor diesem Hintergrund die Ausführungen dieses Beitrages.