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  • Titel
    Schutzwasserwirtschaft und Raumordnung : Naturraum-Analysen zum Zwecke der Katastrophenvorbeugung in Schutzwasserbau und Raumordnung : INTERPRAEVENT
  • Paralleltitel
    Flood Control and Physical Planning
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1980
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    13124
  • Datensatznummer
    200078109
  • Quelle
  • Abstract
    Die Feststellung von Gefahrenzonenbereichen und deren Berücksichtigung bei den raumbedeutsamen Planungen ist eine zentrale Aufgabe der Raumordnungstätigkeiten des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Zwischen Schutzwasserwirtschaft und Raumordnung gibt es namentlich Berührungspunkte mit Flußbau sowie Wildbach- und Lawinenverbauung. Die Schutzwasserwirtschaft ist in die gesamte Wasserwirtschaft zu integrieren und mit den sonstigen volkswirtschaftlichen und raumwirksamen Planungen sowie mit den Zielsetzungen des Umweltschutzes abzustimmen. In Kärnten wurden dazu vor allem im Hinblick auf den naturnahen Wasserbau beste Ergebnisse erzielt. Besondere Probleme ergeben sich mit den im Rahmen der forstlichen Raumplanung nach dem Forstgesetz 1975 zu erstellenden Gefahrenzonenplänen. Was Kärnten betrifft, so wurde von seiten der Landesraumordnung ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenhänge zwischen der Flächenwidmungsplanung und den Gefahrenzonenplänen gelegt. In Kärnten besitzen alle 121 Gemeinden rechtswirksame Flächenwidmungspläne, und es ist ein entsprechender Erlaß ergangen, um zu einer bestmöglichen Koordinierung zwischen Flächenwidmungsplänen und Gefahrenzonenplänen zu kommen. Danach dürfen Gebiete, die in die "rote Zone" eines Gefahrenzonenplanes fallen, nicht als Bauland gewidmet werden. Die Erteilung von Baubewilligungen für Gebäude in der "roten Zone" kommt nicht mehr in Betracht. Die Eigentümer und Bewohner von Gebäuden in der "roten Zone" sind von der Gemeinde von dieser Tatsache und dem Umstand einer Gefährdung durch Wildbach oder Lawinen zu informieren, und es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Räumung solcher Gebäude zu erfolgen hat. Es ist auch auf die Bedeutung des Kärntner Raumordnungskatasters als Raumordnungsgrundlage für den Hochwasserschutz hinzuweisen. In diesem werden unter anderem auch die bisher durchgeführten Fluß- und Bachregulierungen, die Gefahrenzonen, Bannwälder, Entwässerungen, Rodungen etc. lagegetreu dargestellt. Von den Faktoren der Katastrophenursachen können aus ihm Klima, Niederschlag, Seehöhe und anderes mehr entnommen werden. Die Zusammehänge zwischen Schutzwasserbau und Raumordnung sind vielfältige, und es ergeben sich zum Teil auch außerordentliche Schwierigkeiten. Die Bedeutung des Zusammenspiels zwischen Schutzwasserbau und Raumordnung wird auch dadurch unterstrichen, daß sich damit auch die Österreichische Raumordnungskonferenz befaßt.