- TitelZur Anwendung des Luftbildes bei der mittelmaßstäbigen Gefahrenkartierung für regionalplanerische Zwecke in schlecht erschlossenen Gebirgsräumen anhand von Erfahrungen aus Kartierungen in den Colorado Rocky Mountains : Naturraum-Analysen zum Zwecke der Katastrophenvorbeugung in Schutzwasserbau und Raumordnung : INTERPRAEVENT
- ParalleltitelThe Use of Aerial Photographs for Natural Hazard Mapping in Medium Scales for Planning Purpose on a Regional Level in not very Accessible Mountain Areas from Experience and Mapping Experiments in the Colorado Rocky Mountains
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1980
- Illustrationen13 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Standardsignatur13124
- Datensatznummer200078096
- Quelle
- AbstractFragestellung. Auch von bisher schlecht erschlossenen außeralpinen Gebirgen sind Luftbilder in den Maßstäben 1 : 20 000 bis 1 : 50 000 meist verfügbar, während andere Unterlagen (topographische und thematische Karten und ähnliches) oft fehlen oder ungenügend sind. In einigen solchen Gebieten besteht infolge Bevölkerungsdruckes (z.B. in Entwicklungsländern wie Nepal) oder infolge touristischer Entwicklung (z.B. in Teilen der Rocky Mountains) ebenfalls ein Bedarf an Gefahrenkarten. Deshalb stellt sich die Frage nach der Möglichkeite und Methodik von Gefahrenbeurteilungen und -kartierungen für planerische Anwendung auf regionaler, nicht eng lokaler Ebene in schlecht erschlossenen, aber durch das Luftbild erfaßten Gebirgsregionen. Lösungsansatz: Ein Lösungsansatz, welcher die Postulate nach sachlicher Richtigkeit, guter Nachvollziehbarkeit und vernünftigen Zeitaufwand erfüllen soll, wird aufgrund von Erfahrungen und Kartierungsexperimenten in den Colorado Rocky Mountains diskutiert: Die Gefahrenkartierung umfaßt 2 Schritte. Im ersten Schritt werden Einzelgefahrenkarten (Felssturz-/Steinschlagkarte, Karte der Muren und Rutsche, Karte der Gewässergefahren) erstellt. Die Gefahrenbeurteilung erfolgt praktisch ausschließlich durch Interpretation von Stereoluftbildern und Anwendung von tabllarisch festgehaltenen Kriterien (Tab. 1, 2, 3 und 5). Durch Angabe der Evidenzstufen "erwiesen", "abgeleitet" oder "potentiell" (vergleiche Abschnitt 3.4.1) wird festgehalten, ob die Ausscheidung der Gefahrenzonen auf Grund von eindeutigen Indizien oder nur auf Grund von Annahmen oder Vermutungen erfolgt ist. Die Einzelgefahrenkarten sollen Grundlage und Beleg für die im zweiten Schritt zu erstellende Gefahrenartenkarte sein.
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