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  • Titel
    Design and Construction of Avalanche-Proof Buildings : Hazard Mapping in Avalanching Areas
  • Paralleltitel
    Gestaltung und Bau lawinensicherer Gebäude
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2000
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    14408
  • Datensatznummer
    200075777
  • Quelle
  • Abstract
    Im Bundesgesetz vom 3.7.1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), wird im Abschnitt II die forstliche Raumplanung, deren Bestandteil die Gefahrenzonenpläne sind, geregelt. In der dazu erlassenen Verordnung wird Inhalt und Darstellung dieses Kartenwerkes festgelegt. Demnach umfassen die Gelben Gefahrenzonen jene durch Wildbäche und Lawinen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke infolge dieser Gefährdung beeinträchtigt ist. Die Beschädigung von Objekten ist möglich, jedoch sind Gebäudezerstörungen nicht zu erwarten, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Im Rahmen der von den Gemeinden abzuwickelnden Bauverfahren werden Sachverständige des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung beigezogen, die nach Analyse des jeweiligen Gefährdungsgrades bauliche Vorkehrungen festlegen, die Beschädigungen von Gebäuden verhindern sollen. Der Lawinenwinter 1998/99 hat deutlich aufgezeigt, dass oft mit einfachen baulichen Massnahmen großer Schaden verhindert werden kann. Ein nicht zu unterschätzendes Problem stellt jedoch die Einhaltung mancher Bauauflagen dar, sofern die Gemeinde nicht von sich aus Kontrollen während der Bauführung vornimmt bzw. Kollaudierungen durchführt, zu denen sie seit Änderung der Tiroler Bauordnung im Jahre 1998 bei Einfamilienhäusern bis zu fünf Wohneinheiten nicht mehr verpflichtet ist.