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  • Titel
    Bieterrechtsschutz durch Vergabeprüfstellen und Vergabekammern : EU-weite Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2002
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    4223
  • Datensatznummer
    200075362
  • Quelle
  • Abstract
    Bei öffentlichen Aufträgen (§ 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ş GWB) haben Bieter und Bewerber ab den für EU-weite Vergaben maßgebenden Schwellenwerten2) Anspruch auf Nachprüfung des Verhaltens der öffentlichen Auftraggeber (§ 98 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB) bei der Vergabe dieser Aufträge (Primärrechtsschutz, §§ 102 bis 124 GWB). Der Ausgestaltung dieses Rechtsschutzes dienen die von der öffentlichen Hand eingerichteten Vergabeprüfstellen und Vergabekammern.