- TitelFinanzielle Unterstützung von Forstbetrieben in der Tschechischen Republik nach Forstgesetz 1995 : Experiences with New Forest and Environmental Laws in European Countries with Economies in Transition
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1999
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Standardsignatur11969
- Datensatznummer200072434
- Quelle
- AbstractDie direkte Finanzunterstützung von Forstbetrieben gliedert sich nach dem Forstgesetz vom Jahre 1995 in zwei selbständige Bereiche, d.i. in Entschädigungen und Unterstützungen. Außerdem ermöglicht das Forstgesetz auch die indirekte Unterstützung von Forstbetrieben. Entschädigungen kommen in Betracht, wenn es um Einschränkungen von eigentumsrechten eines Waldbesitzers auf Grund öffentlicher Interessen geht, z.B. bei der Errichtung von Gebäuden und technischen Anlagen oder bei der Änderung der Waldbewirtschaftung. Eine finanzielle Unterstützung von Forstbetrieben kann auf Grund einer Entscheidung der Staatsforstverwaltung im Falle der Sicherung von Wohlfahrtswirkungen des Waldes oder von Zielen der Staatsforstpolitik erfolgen. Eine solche Unterstützung ist z.B. möglich für den Einsatz von Technologien der Forstproduktion, die ökologisch schonend sind, für die Beseitigung von Immissionsschaden, für die Aufforstung im Gebirge, für die Unterstützung von Waldbesitzervereinigung, sowie für Forsteinrichtungspläne. Die indirekte Unterstützung umfaßt vorzugsweise Steuerfreiheit von Liegenschaften im Falle von Wäldern, die durch Immissionen geschädigt sind oder den Kostenersatz für die Verfertigung von Regionsplänen der Waldentwicklung.
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