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  • Titel
    Stand und Perspektiven der Gesetzgebung für das forstliche Saat- und Pflanzgut
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1996
  • Illustrationen
    6 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    13775
  • Datensatznummer
    200070584
  • Quelle
  • Abstract
    Die beiden internationalen Regelungen für den Handel mit forstlichem Vermehrungsgut, das OECD-Schema für die Kontrolle von forstlichem Vermehrungsgut im internationalen Handel (1974) und die EU-Richtlinie (404/66, revidiert 1975) über die Vermarktung von forstlichem Vermehrungsgut sowie das Gesetz über das forstliche Saat- und Pflanzgut (FSaatG, 1957, geändert 1969 und 1979) werden in ihren Grundzügen beschrieben. Dabei werden die Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Kategorien deutlich. Während die EU-Richtlinien und das FSaatG nur zwei Kategorien (ausgewählt und geprüft) zulassen, hat das OECD-Schema vier Kategorien (source identified, selected, untested seed orchard, tested). Die Notwendigkeit der Revision der beiden internationalen Regelungen ergibt sich aus dem in den letzten Jahren vollzogenen Züchtungsfortschritt und dem Bestreben nach einer Harmonisierung der Regelungen. Die OECD hat mit der Vorlage einer geänderten Fassung begonnen, die folgende wesentliche Veränderungen beinhaltet: Die Zahl von vier Kategorien bleibt zwar erhalten, ihre Inhalte werden teils erheblich geändert. Die Kategorie "selected" soll künftig nur für Bestände gelten die Klone sollen herausgenommen werden. Die Kategorie "untested seed orchard" wird in "qualified" umbenannt umd soll erweitert werden für Klone, Klonmischungen und die neu einzurichtenden Arten von Ausgangsmaterial wie "provenance seedling seed plantation" und "parents of family(ies)". Die Kategorie "tested" ist ebenfalls erweitert worden. Neben der bislang allein zulässigen Vergleichsprüfung soll auch die Nachkommenschaftsprüfung anerkannt werden. Wenn die EU-Richtlinie die Grundzüge des künftigen OECD-Schemas übernimmt, was noch nicht beschlossen wurde, wird auch das nationale FSaatG von erheblichen Änderungen betroffen sein, denn die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Harmonisierung.