Titel
Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Deutschland 1999
Paralleltitel
Undissected areas with low traffic intensity in Germany in 1999
Verfasser
Erscheinungsjahr
2001
Illustrationen
1 Abb., 23 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
8630
Datensatznummer
200070260
Quelle
Abstract
Die Problematik der UZV-Räume in Deutschland stellt in Zeiten der immer stärkeren Beanspruchung der Landschaft ein wichtiges Thema dar. Schon 1978 und in Fortschreibung 1987 wurden von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie UZV-Räume ermittelt. Dabei stand der Gesichtspunkt der Erholungsvorsorge im Mittelpunkt. Der vorliegende Beitrag schließt an diese Arbeiten an, indem er einen Teil der Auswahlkriterien übernimmt. Er orientiert sich jedoch nicht allein an der Erholungsnutzung der ermittelten Räume, sondern stellt eine Grundlage auch für weitere Belange der Raumnutzung dar. Auf Basis der Verkehrsmengenkarten der Länder wurden bundesweit alle Flächen ermittelt, welche eine Mindestgröße von 100 km¬ haben, von keiner Straße (Autobahn, Bundes-, Landes- oder kreisstraße) mit einem Verkehrsaufkommen > 1000 KfZ/ 24 h zerteilt und von keiner Bahnstrecke zerschnitten werden. Dabei können die ermittelten UZV-Räume auch "Stichstraßen-Belastungen" (Straßen, die in einem Abschnitt des UZV-Raumes zerschneidend wirken) beinhalten. Die ermittelten Flächen sind in einer Karte der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume Deutschlands dargestellt. Die Auswertung zeigt eine ungleichmäßige Verteilung der ermittelten UZV-Räume in Deutschland. Dabei besteht offensichtlich eine enge Beziehung zu der Straßennetz- und Bevölkerungsdichte. Betrachtet man die bisherige Entwicklung des Straßenneubaus, des KfZ-Bestandes und die steigenden Verkehrsleistungen im Personenverkehr, so muss auch zukünftig mit einem verstärkten Druck auf die UZV-Räume gerechnet werden. Zukünftig sollte die Berücksichtigung der UZV-Räume bei Aus- und Neubau der Infrastruktur ein wichtiges Kriterium bei Planungen sein. Auch zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung (Agenda 21), der Unterstützung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und des Aufbaus eines europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) ist die Beachtung der UZV-Räume unerlässlich.