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  • Titel
    Forstliches Vermehrungsgutgesetz (FVG) in Theorie und Praxis
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2001
  • Material
    Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    5275
  • Datensatznummer
    200069559
  • Quelle
  • Abstract
    Das FVG von 1996 löst den Abschnitt XI des Forstgesetzes 1975 ab. Wesentliche Neuerungen sind: - Einteilung in EU-Baumarten und in Österreich geregelten Baumarten, - die Einführung von zwei Kategorien (ausgewählt und überprüft) und "m.h.A", - Saatgutimport aus Drittstaaten muss in Brüssel ein Jahr im Vorhinein bewilligt werden, - Strengere Auswahlkritieren für die Zulassung von Saatguterntebeständen und gleichzeitig neues Zulassungszeichen, da es neue Herkunftsgebiete gibt, - Mindestanzahl der zu beerntenden Bäume, - Einsendung von Einzelbaumproben an FBVA, - Einsendung von Handelssaatgut an FBVA. Beim Vollzug des Gesetzes treten jedoch zahlreiche Unzulänglichkeiten auf. Die häufigsten sind: - fehlerhafte Eintragungen im Begleitschein, - zu geringe Anzahl von Erntebäumen, - Fehler bei Gewinnung und Übersendung der Proben für die Saatgut-Anerkennung, - unterlassene Meldung beim Verbringen von Vermehrungsgut aus anderen Mitgliedstaaten, - mangelnde Kontrolle der Betriebe, etc. Es besteht keine Möglichkeit, genetisch ungeeignetes Vermehrungsgut vom Handel auszuschließen. Die Verantwortung für Fehlentwicklungen infolge Verwendung genetisch nicht angepasster Herkünfte liegt ausschliesslich bei den Firmen und Konsumenten. Die notwendige Novellierung des FVG durch die neue Richtlinie des Rates (99/105/EG) gibt Möglichkeit, bestehende Schwachstellen zu diskutieren.