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  • Titel
    PCB/PCT-Abfallverordnung und Altholzverordnung : Zwei neue Verordnungen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Paralleltitel
    PCB/PCT-waste disposal ordinance and waste wood ordinance - two new German ordinances under the terms of the recycling management and waste law
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2000
  • Illustrationen
    2 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    7126
  • Datensatznummer
    200067156
  • Quelle
  • Abstract
    Die Gefahrstoffverordnung verbietet die Herstellung und Verwendung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle; entsprechend ist das Inverkehrbringen dieser Stoffe nach der Chemikalienverbotsverordnung verboten. Allerdings werden noch PCB sowie PCB-haltige Zubereitung in Altgeräten verwendet. Kernpunkt der neuen PCB/PCT-Abfallverordnung ist die unverzügliche Beseitigung dieser Altbestände, womit das politische Ziel erreicht werden soll, diese Stoffe schnellstmöglich aus dem Ökokreislauf zu beseitigen. Dies kommt einer generellen Ächtung dieser Stoffe gleich. In gleicher Weise werden einige halogenierte Monomethyldiphenylmethane behandelt. Mit der Altholzverordnung, die im Entwurf vorliegt, soll der rechtliche Rahmen für eine ordnungsgemäße stoffliche und energetische Verwertung von Altholz geschaffen werden. Der Artikel gibt einen Überblick über die Anforderungen und praktischen Konsequenzen, die sich aus den genannten Verordnungen ergeben.