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  • Titel
    Anforderungen des Naturschutzes an die Landschaftsplanung
  • Paralleltitel
    Nature conservation requirements upon landscape planning
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    2000
  • Illustrationen
    4 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    8630
  • Datensatznummer
    200063963
  • Quelle
  • Abstract
    Aus Sicht des Naturschutzes soll die Landschaftsplanung als eigenständiges Planungssystem flächendeckend auf den räumlichen Ebenen Land, Region und Kommune erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Weichen andere Planungen, insbesondere die räumliche Gesamtplanung von den Darstellungen der Landschaftsplanung ab, ist dies zu begründen. Der Verleich der gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Ländern zur Landschaftsplanung mit diesen fachlichen Mindestanforderungen offenbart vor allem Defizite bei den Bestimmungen zum Landschaftsplan. Ausnahmen bilden die fünf ostdeutschen Bundesländer sowie Hessen und Schleswig-Holstein, deren Naturschutzgesetze richtungweisende Regelungen für die Landschaftsplanung enthalten. Die Analyse der Landesnaturschutzgesetze zeigt auch, dass das Verhältnis zwischen Landschaftsplanung und räumlicher Gesamtplanung in direktem Zusammenhang mitden strittigen Fragen der Verbindlichkeit und der Trägerschaft steht. Die Klärung dieser Fragen ist vordringlich, da davon auch die Eignung der Landschaftsplanung als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe von z.B. EG-Mitteln sowie als Basis für die strategische Umweltprüfung (SUP) abhängig ist.