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  • Titel
    Forstschutz-Ueberblick 1995
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1996
  • Illustrationen
    17 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    13291
  • Datensatznummer
    200062541
  • Quelle
  • Abstract
    Auch das Jahr 1995 hat der Schweiz insgesamt Waermeueberschuesse von eineinhalb Grad gebracht. Der kuehlen und teilweise nassen Periode im Mai und dem kuehlen, sonnenarmen und nassen September standen der sehr warme Hochsommer und der warme und trockene Oktober gegenueber. Die Entwicklung der Borkenkaefer wurde zwar verzoegert, nicht aber wesentlich behindert. Die durch den Buchdrucker verursachten Zwangsnutzungen bewegten sich mit 15% der totalen jaehrlichen Nadelholznutzung im Rahmen des Vorjahres, wobei im Mittelland in den Sturmschadengebieten vom Januar 1995 gefaeuft neue Befallsherde auftraten. Der fuer den Kernobstbau gefaehrliche Feuerbrand ist in der Nordost- und Zentralschweiz an weiteren Orten aufgetreten, wobei teilweise der Forstdienst Ueberwachungsaufgaben im Waldareal und Faellarbeiten an befallenen Obstbaeumen uebernahm. Bei der Verbreitung von forstlich wichtigen Pathogenen spielt auch der Zierpflanzenbereich eine nicht zu unterschaetzende Rolle. Als Beispiele erwaehnt seien hier die zunehmende Ausbreitung des Foehrentriebsterbens durch Sphaeropsis sapinea oder das Auftreten des EPPO-Quarantaeneorganismus Mycosphaerella dearnessii, ein Nadelpilz an Foehren, der in der Schweiz 1995 erstmals nachgewiesen wurde. Die Froeste von Mitte und Ende Mai hinterliessen in Hoehenlagen um 1000m ue.M. ein von weitem sichtbares braunes Band geschaedigter Triebe und Blaetter. Die Eidgenoessische Forstdirektion hat 1995 festgelegt, dass die Kantone zur finanziellen Unterstuetzung von Waldbauprojekten nachweisen muessen, dass die Schalenwildbestaende eine Waldverjuengung mit standortgemaessen Baumarten auf drei Vierteln der kantonalen Waldflaeche ohne Schutzmassnahmen zulassen. Zum Vollzug dieser Regelungen sind noch etliche offene Fragen zur Wildschadenerhebung und zur Festlegung von Verjuengungszielen zu klaeren.