Titel
Wildoekologische Raumplanung fuer Schalenwildarten im Alpenraum : Biotopkartierung im Alpenraum
Verfasser
Erscheinungsjahr
1996
Illustrationen
5 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
12357
Datensatznummer
200047566
Quelle
Abstract
Die "Wildoekologische Raumplanung" gliedert sich in die landesweite Basisplanung, die regionale Detailplanung und die internationale Massnahmenabstimmung. Im Rahmen der Basisplanung werden - unabhaengig von Eigentumsgrenzen und politischen Grenzen (Gemeinde, Bezirk) - die fuer ein integrales Habitat- und Wildtiermanagement erforderlichen Wildraeume der betreffenden Wildarten ermittelt. Die Abgrenzung der Wildraeume erfolgt aufgrund der Populationsgrenzen, die sich durch die spezifische Raumnutzung des Wildes ergeben. Innerhalb der Wildraeume werden Wildbehandlungszonen (Kern-, Rand-, Freizonen) landesweit abgegrenzt. Kernzonen - das sind fuer die betreffende Wildart (noch) geeignete Biotope - dienen der langfristigen Biotopsicherung und der Arterhaltung bei landeskulturell tragbaren Wildschaeden (verstaerkte Ruecksichtnahme auf die Lebensbeduerfnisse des Wildes seitens der Landschaftsnutzer erforderlich). In Randzonen wird die betreffende Wildart nur voruebergehend (nur in einzelnen Jahreszeiten) bzw. nur in sehr geringer Dichte toleriert (Typ a: Verduennungszone) oder sie dienen der Biotopvernetzung bei nur mehr kleinraeumig vorkommenden Tierarten (Typ b: Ausbreitungszone). In den hinsichtlich Biotopcharakter ungeeigneten Freizonen wird die betreffende Wildart nicht geduldet. Das integrale Management ist auf die Zonentypen abgestimmt. Dabei sind neben den jagdlichen Massnahmen auch Massnahmen der Land- und Forstwirtschaft, die Lenkung von Freizeitaktivitaeten und Tourismus, die Verkehrsplanung und Landschaftsverbauung sowie Belange des Naturschutzes entsprechend zu beruecksichtigen. Die regionale Detailplanung umfasst unter anderem die Ausweisung von Habitatschutzgebieten mit Wegegebot fuer Touristen in wichtigen Einstands- und/oder Aesungsgebieten des Wildes sowie die Festlegung von Schwerpunktbejagungsgebieten ohne Schonzeit fuer das Wild in Bereichen starker Wildschadenskonzentrationen. Insgesamt sollen durch eine oekologisch begruendete, raeumliche und zeitliche Prioritaetensetzung hinsichtlich der Landschaftsnutzung bzw. der Nutzungseinschraenkung Schaeden sowohl am Wald als auch an standortgemaessen Wildpopulationen verhindert werden.