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  • Titel
    Neue Konzeption zur Bekaempfung der Erdmaus (Microtus agrestis L.) in forstlichen Verjuengungen Norddeutschlands
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1993
  • Illustrationen
    7 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    3718
  • Datensatznummer
    200044197
  • Quelle
  • Abstract
    Probefaenge mit Schlagfallen im August oder September haben sich als untaugliches Instrument erwiesen, um die Entwicklung von Erdmauspopulationen auf nicht ueberschirmten, vergrasten Forstkulturen auch nur um 1 oder 2 Monate vorherzusagen. Aufgrund begleitender Lebendfaenge konnte kein negativer Einfluss der monatlich von August bis Oktober wiederholten Totfaenge auf die Fanghaeufigkeit nachgewiesen werden. Die untersuchten Erdmauspopulationen verliessen im Laufe des Herbstes weitestgehend ihre von Altbaeumen ueberschirmten, vergrasten "Sommerbiotope" und siedelten sich auf benachbarten vergrasten Freiflaechen an, deren Populationsdichte dadurch in etwa der Haelfte der Faelle erhoeht wurde. In der anderen Haelft der Faelle blieb die Dichte ungefaehr gleich, offenbar durch zuwanderungsbedingte Kompensation der sonst auf Freiflaechen vom Spaetsommer zum Herbst beobachteten Abnahme der Dichte. Analog zu dieser herbstlichen Wanderbewegung erwiesen sich die Erdmausschaeden an jungen Buchen unter Schirm als sehr gering und wirtschaftlich vernachlaessigbar - ganz im Gegensatz zu denen auf Freiflaechen. Mit Ruecksicht auf diese Befunde und die Tatsache, dass es in der Praxis immer wieder dazu kam, dass die kleinoertliche Entwicklung der Erdmauspopulationen bis hin zu schadenverursachenden Dichten trotz Probefaenge im Fruehherbst zu spaet oder garnicht erkannt wurde, hat die Niedersaechsische Forstliche Versuchsanstalt in ihrem Verantwortungsbereich jetzt eine neue Bekaempfungskonzeption empfohlen: Alle erdmausgefaehrdeten Flaechen (d.s. nur die vergrasten Freiflaechen) sollen fuer eine Schutzperiode von mehreren Jahren (von Beginn der Besiedlung durch Erdmaus bis zum Verschwinden der flaechigen Vergrasung) mit Koederstationen belegt sein. Diese Koederstationen sollen unabhaengig von Prbefaengen alljaehrlich von September bis zum zeitigen Fruehahr bekoedert sein. Der Beginn der Schutzperiode kann mit Probefaengen ermittelt werden, fuer die dann allerdings sehr niedrige Schwellenwerte gelten. Diese Regelung soll den Aufbau schadenverursachender Populationsdichten verhindern. Die bekannte Wirkungsverzoegerung bei der Koederstationstechnik kann von bisher 1-2 Monaten auf wenige Tage verkuerzt werden, wenn die Stationen ueber Sommer ohne Koeder offen liegengelassen werden, um den Maeusen eine Gewoehnung zu ermoeglichen. Die Effektivitaet der Koederstationstechnik kann durch Verringerung des Verbandes von bisher 30x30m auf 20x20m und durch Abdeckung sonst ungeschuetzt liegender Koederstationen mit Gras oder Zweigen wesentlich gesteigert werden.