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  • Titel
    Das Beziehungsgefuege zwischen kostenarten-, Kostenstellen- und Kostentraegerrechnung in den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben
  • Verfasser
  • Körperschaft
  • Erscheinungsjahr
    1989
  • Illustrationen
    2 Tab., 4 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    8541
  • Datensatznummer
    200029897
  • Quelle
  • Abstract
    Wie in der gesamten Volkswirtschaft der DDR, so gilt auch fuer die Forstwirtschaft: Jede Kostenrechnung umfasst die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostentraegerrechnung. Das findet auch weiterhin in der neuerlichen Anordnung vom 6. August 1985 ueber Rechnungsfuehrung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten (Sonderdruck Nr. 800/1 des Gesetzblattes, Paragr.46) seinen Niederschlag. Waehrend die Kostenartenrechnung einer weitgehend einheitlichen Anwendung in der gesamten Volkswirtschaft unterliegt, sind Kostenstellen- und Kostenartenrechnung einer weitgehend einheitlichen Anwendung in der gesamten Volkswirtschaft unterligt, sind Kostenstellen- und Kostentraegerrechnung eigens dazu da, den spezifischen Produktionsbedingungen des jeweiligen Wirtschafts- oder Industriezweiges zu entsprechen.