Titel
Das Beziehungsgefuege zwischen kostenarten-, Kostenstellen- und Kostentraegerrechnung in den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben
Verfasser
Körperschaft
Erscheinungsjahr
1989
Illustrationen
2 Tab., 4 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
8541
Datensatznummer
200029897
Quelle
Abstract
Wie in der gesamten Volkswirtschaft der DDR, so gilt auch fuer die Forstwirtschaft: Jede Kostenrechnung umfasst die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostentraegerrechnung. Das findet auch weiterhin in der neuerlichen Anordnung vom 6. August 1985 ueber Rechnungsfuehrung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten (Sonderdruck Nr. 800/1 des Gesetzblattes, Paragr.46) seinen Niederschlag. Waehrend die Kostenartenrechnung einer weitgehend einheitlichen Anwendung in der gesamten Volkswirtschaft unterliegt, sind Kostenstellen- und Kostenartenrechnung einer weitgehend einheitlichen Anwendung in der gesamten Volkswirtschaft unterligt, sind Kostenstellen- und Kostentraegerrechnung eigens dazu da, den spezifischen Produktionsbedingungen des jeweiligen Wirtschafts- oder Industriezweiges zu entsprechen.