Titel
Wahlvoraussetzungen fuer Bannwarte im Kanton Solothurn im 19. Jahrhundert
Verfasser
Erscheinungsjahr
1997
Illustrationen
5 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
629
Datensatznummer
200029321
Quelle
Abstract
Die forstlichen Kenntnisse der Bannwarte waren bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts im allgemeinen sehr gering. Als Wahlvoraussetzung genuegte schon, dass sie "rechtschaffen, vertraut und treu" waren. Dies in einer Zeit, als im ganzen Kanton Solothurn eine akute Holznot herrschte und der Altersklassenaufbau extrem nichtnachhaltig war. Die vorgeschriebene Belehrung durch die Bezirksfoerster konnte kaum von Effizienz sein, da die Bannwarte ihre Stelle oft schon nach kurzer Dauer wieder verliessen bzw. abgewaehlt wurden. Eine erste Bannwartenschule kam 1838, obschon genehmigt, nicht zur Durchfuehrung. Auch an der Kasthoferschen Forstschule in Burgdorf wollte sich Solothurn 1845 nicht beteiligen. Ab 1859 fanden regelmaessig Bannwartenkurse statt. Die Kursdauer stieg allmaehlich von einer auf vier Wochen an. Logische Konsequenz davon war die Ausstellung eines Wahlfaehigkeitszeugnisses als Bannwart durch die Regierung. Ohne dieses war eine Wahl und Vereidigung als Bannwart nicht moeglich.