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  • Titel
    Erste Erfahrungen mit der Genehmigung kantonaler Waldgesetze durch den Bund
  • Verfasser
  • Erscheinungsjahr
    1996
  • Illustrationen
    4 Lit. Ang.
  • Material
    Unselbständiges Werk
  • Standardsignatur
    629
  • Datensatznummer
    200028992
  • Quelle
  • Abstract
    Kantonale Waldgesetze, die auf der Grundlage des Bundesgesetztes ueber den Wald (WaG) ausgearbeitet werden, sind nicht vom Bund zu genehmigen. Im Sinne einer Oberaufsicht verlangt der Gesetzgeber allerdings, dass drei Normen zu den nachteiligen Nutzungen, zum Waldabstand und zu den Planungs- und Bewirtschaftungsvorschriften vom Eidgenoessischen Departement des Innern genehmigt werden muessen. Der Aufsatz beleuchtet das Verfahren und die Pruefkriterien des Bundes. Es wird eine Uebersicht ueber den Stand der Genehmigungen beim Bund gegeben.