Titel
Erste Erfahrungen mit der Genehmigung kantonaler Waldgesetze durch den Bund
Verfasser
Erscheinungsjahr
1996
Illustrationen
4 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
629
Datensatznummer
200028992
Quelle
Abstract
Kantonale Waldgesetze, die auf der Grundlage des Bundesgesetztes ueber den Wald (WaG) ausgearbeitet werden, sind nicht vom Bund zu genehmigen. Im Sinne einer Oberaufsicht verlangt der Gesetzgeber allerdings, dass drei Normen zu den nachteiligen Nutzungen, zum Waldabstand und zu den Planungs- und Bewirtschaftungsvorschriften vom Eidgenoessischen Departement des Innern genehmigt werden muessen. Der Aufsatz beleuchtet das Verfahren und die Pruefkriterien des Bundes. Es wird eine Uebersicht ueber den Stand der Genehmigungen beim Bund gegeben.