Titel
Sismicité dans les Alpes Carniques et Julienne : Resultat des Activites d'Amenagement Hydraulique et Forestier
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
1984
Material
Unselbständiges Werk
Standardsignatur
673
Datensatznummer
200004962
Quelle
Abstract
Das Erdbeben in Friaul 1976 verursachte sekundäre bleibende Wirkungen von beträchtlicher Schwere in den Ausläufern der Alpen und den Julischen und Kamischen Alpen. Diese Gebirge setzen sich hauptsächlich aus Kalk- und Dolomitgesteinen zusammen und werden von Verwerfungslinien in EV (alpine-) und NW-SE (dinarische) Richtung gequert. Die Erdbebenstöße verursachten geringe Schäden an Verbauungswerken (Längswerken, Sperren und Aufforstungen) während die Natur schwer betroffen wurde (Rutschungen). Zahlreiche Felsstürze schädigten die natürliche Vegetation und Gewässer erster und zweiter Ordnung wurden beträchtlich verschüttet. Damit zusammenhängend und als Folge der riesigen Ablagerungen von Rutschungsmassen auf Hängen und in Wildbächen konnte man eine gesteigerte Wildbachtätigkeit beobachten, sowie Änderungen im hydrologischen Regime der großen Flüsse entsprechend den ungeregelten Entladungen von zahlreichen zerstörten (Zerstörungen in den verschiedenen) Landesteilen. Das Erdbeben in Friaul 1976 war, wie auch alle in anhaltender Folge vorhergegangenen (mit großer Häufigkeit) tektonischen Ursprungs. Die Auswirkung der Beben auf die Stabilität der Felsmassen ist negativ und ein Beschleunigungsfaktor hinsichtlich der Entfestigung, welche in Friaul noch begünstigt wird durch Niederschlagsreichtum und Temperaturwechsei um den Gefrierpunkt (Frost-Tau-Wechsel). Nach der Analyse der Bebenerscheinungen und der klimatologischen und lithologischen Verhältnisse sind neue Kriterien bei der Planung von Wildbachverbauungen zu erstellen. Insbesondere müssen tatsächliche Standfestigkeiten der Felsen und bestehende und mögliche Bruchgefahren berücksichtigt werden. Dem riesigen Geschiebeanfall entsprechend sind besondere Rückhaltesperren für Ablagerungsplätze vorzusehen, für deren Rückhaltesperren für Ablagerungsplätze vorzusehen, für deren Instandhaltung zu sorgen und wenn nötig, an das seismische Risiko anzupassen.