Titel
Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz : Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal und Regelung des Ersatzes
Körperschaft
Erscheinungsort
Bern
Verlag
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
38 S.
Material
Monographie
Standardsignatur
17300
Datensatznummer
192261
Abstract
Gemäss Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen dürfen erteilt werden, wenn die Gesuchsteller nachweisen, dass für die Rodungen wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) erlässt das BAFU Richtlinien über den Inhalt des Rodungsgesuches. Die vorliegende Vollzugshilfe inklusive Rodungsformular gilt als Richtlinie in diesem Sinne.