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  • Titel
    Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz : Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal und Regelung des Ersatzes
  • Körperschaft
  • Erscheinungsort
    Bern
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    2014
  • Seiten
    38 S.
  • Material
    Monographie
  • Standardsignatur
    17300
  • Datensatznummer
    192261
  • Abstract
    Gemäss Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen dürfen erteilt werden, wenn die Gesuchsteller nachweisen, dass für die Rodungen wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) erlässt das BAFU Richtlinien über den Inhalt des Rodungsgesuches. Die vorliegende Vollzugshilfe inklusive Rodungsformular gilt als Richtlinie in diesem Sinne.
ExemplarnummerSignaturLeihkategorieFilialeLeihstatus
143542517300PDFelektronische PublikationVerfügbar