- TitelWald- und Holzwirtschaftspolitik der alten Eidgenossenschaft : Wald, Waldnutzung und Holzmarkt in den gemeineidgenössischen Verhandlungen zwischen 1520 und 1798 anhand der "Amtlichen Sammlung der älteren Eigenössischen Abschiede"
- ParalleltitelLa politique forestière et du bois de l'ancienne Conféderation suisse; Forêts, exploitation des forêts et marché du bois dans les délibérations féderales entre 1520 et 1798, d'après la "Collection officielle des anciens recès fédéraux" = Politica in materia d'economia forestale e del legno nella vecchia Svizzera; Foreste, utilizzazione e mercato del legname nelle consultatzioni conferate tra il 1520 il 1798 in base a "Amtlichen Sammlung der älteren Eigenössischen Abschiede" = Forest and wood policy in the early Swiss Confederation; Woods, lumbering and wood market in the federal deliberations between 1520 and 1798 on the basis of the "Official collection of ancient federal proceedings")
- Verfasser
- ErscheinungsortZürich
- Verlag
- Erscheinungsjahr1980
- Seiten205 S.
- Illustrationen12 Abb., 49 Lit. Ang.
- MaterialBandaufführung
- Standardsignatur629
- Datensatznummer151277
- Quelle
- AbstractDie Eidgenossenschaft bestand zwischen 1520 und 1798 aus einem lockeren Bund der 13 souveränen Orte. Zur Absprache von gemeinsamen Vorgehen oder einheitlicher Haltung und zur Festlegung einer gemeinsamen Aussenpolitik trafen sich die Gesandten der Stände regelmässig zu Tagsatzungen und Konferenzen. Zur Schweiz des Ancien Régime gehören in charakteristischer Weise neben den direkten Untertanenlanden einzelner Orte auch die von verschiedenen Ständen gemeinsam regierten sogenannten Mediauntertanengebiete oder Gemeinen Herrschaften. Zu ihrer Verwaltung delegierte die regierenden Orte im Turnus für zwei bis fünf Jahre einen Landvogt, dessen Amtsführung von der Jahrrechnungskonferenz (Syndikat) überwacht wurde. Sowohl die Gesandten an den Tagsatzungen wie auch jene an den Syndikaten stimmten nach Instruktionen und hatten neue Geschäfte zur Instruktion heimzubringen oder ad referendum zu nehmen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob und auf welche Weise forstliche und holzwirtschaftliche Fragen an diesen Versammlungen behandelt und entschieden wurden. Als Quelle bietet sich die "Amtliche Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede" an, die die Ergebnisse der Beratungen, die den Gesandten zum Abschied mitgegeben wurden, in zusammengefasster Form enthält. Diese Sammlung wird als ausschliessliche Quelle verwendet. Während an den allgemeinen eidgenössischen Verhandlungen aus forstlicher Sicht nur Fragen der gemeinsamen Ausfuhrpolitik etwa für bestimmte Baumarten und Sortimente oder Schlichtungsversuche in Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Ständen um die Waldnutzung behandelt werden, enthalten die Abschiede über die Verwaltung der einzelnen Gemeinen Herrschaften oder Vogteilen in unterschiedlicher Weise Angaben über Rodung, Waldnutzung und Missbräuche, Holzmarkt und Holztransport, Förster und Bannwarte sowie andere forstliche Fragen. Durch die Ausübung des Landvogtamtes oder als Gesandte an den Syndikaten kamen Vertreter der regierenden Orte zwangsläufig in Kontakt mit der lokalen rechtlichen, politischen, land- und forstwirtschaftlichen Tradition, die in den Gemeinen Herrschaften eine besondere Rolle spielte, da überall die Beibehaltung des alten Rechts zugesichert worden war. Sie hatten sich aber auch auseinanderzusetzen mit den teilweise entgegengesetzten Auffassungen und Ideen anderer mitregierender Orte. Die Abschiede über die Gemeinen Vogteien zeigen eindrücklich die je nach natürlichen, wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen unterschiedliche Bedeutung von Waldnutzung und Holzwirtschaft, die lebensnotwendige und unentbehrliche Teile der ländlichen und dörflichen, aber auch der städtischen Wirtschaft waren. Sie zeigen den Weg von einfacher nachbarlicher Nutzungsabgrenzung, die im Streitfall obrigkeitlich zu sanktionieren war, bis zu den Anfängen einer geregelten und nachhaltigen Forstwirtschaft, die erst dann entstehen konnte, als es auch der übrigen Wirtschaft und vor allem der Landwirtschaft gelang, sich von den überlieferten und zum Teil erstarrten Formen wie etwa der Dreizelgenordnung zu lösen. Die unterschiedliche Ausprägung und Entwicklung der Forstwirtschaft in verschiedenen Landesteilen hängt eng zusammen mit den örtlich rasch wechselnden Agrar-, Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen, die ihrerseits auch die politischen Verhältnisse prägten.
- Schlagwörter
- Klassifikation
| Exemplarnummer | Signatur | Leihkategorie | Filiale | Leihstatus |
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| 1423891 | 629 | Zeitschrift | Zeitschriftenmagazin | Verfügbar |
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