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  • Titel
    Das forstliche Wissen im Spiegel der Waldordnungen für Wien und Niederösterreich vom 16. - 19. Jahrhundert : Diplomarbeit, Universität für Bodenkultur
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Wien
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    1996
  • Seiten
    167 S. + Anhang
  • Material
    Monographie
  • Standardsignatur
    16032
  • Datensatznummer
    151271
  • Abstract
    Neben Verboten und Beschränkungen, die vor allem der Wahrung hoheitlicher Rechtsansprüche dienen, finden sich in den Waldordnungen auch betriebstechnische Gebote und naturwissenschaftliche Hintergrundinformationen. Es lassen sich hieraus einige Kenntnisse über Botanik, Bodenkunde, Waldbau und Forsttechnik entnehmen. Der hohe Stellenwert der Jagd wird nur in der ältesten niederösterreichischen Waldordnung von 1512 durch eine Reihe einschlägiger Verbote gleich zu Beginn deutlich. Unter den jüngeren Urkunden findet sich aber dann nur mehr eine - vom 4.1.1741, also mehr als 200 Jahre später - die sich explizit und in mehrern Punkten mit dem Thema Wildwirtschaft auseinandersetzt. Jagdliche Belange werden zu dieser Zeit schon in eigenen Jagdordnungen geregelt, auf die teilweise auch in dieser Waldordnung verwiesen wird. Tatsächlich waren bis Ende des 18. Jahrhunderts jagdliche Interessen den forstlichen vorranging, dies läßt sich aber aus den Waldordnungen selbst nicht direkt herauslesen. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts dienen die Waldordnungen in erster Linie der Wahrung der landesfürstlichen Hoheitsrechte an Wald und Wild. Es werden überwiegend Verbote ausgesprochen. Eine Ausnahme bilden hiebei nur die Waldordnungen von 1574 und 1726, welche gebieten, das Holz aus bestimmten Wäldern zu nutzen und zu verkaufen, um dem Brennholzmangel in der Stadt Wien abzuhelfen. Diese Gebote gründen sich aber nur auf die wirtschaftliche Notlage und nicht auf forstliches Wissen. Ansonsten finden sich Gebote zur Walderhaltung und -bewirtschaftung erst ab dem Theresianischen Zeitalter. Ab 1752 zeigen sich einige, wenn auch bescheidene Ansätze für eine forstwissenschaftliche Regelung. Die längsten und inhaltlich umfassendsten Waldrodungen, nämlich die von 1752, 1758, 1766 und 1813, enthalten gleichzeitig auch die zahlreichsten und aussagekräftigsten Erklärungen und Begründungen zu ihren Vorschriften. Als Anreiz für deren Befolgung soll nun nicht mehr bloß die Strafvermeidung, sondern vor allem die Aussicht auf höhere Erträge infolge einer geordneten Waldbewirtschaftung betont werden.
ExemplarnummerSignaturLeihkategorieFilialeLeihstatus
142389216032MonographieBüchermagazinVerfügbar