Titel
Das forstliche Wissen im Spiegel der Waldordnungen vom 15. - 19. Jahrhundert : Diplomarbeit, Universität für Bodenkultur, Institut für forstliche Betriebswirtschaft und Forstwirtschaftspolitik
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
1982
Seiten
157 S.
Illustrationen
15 Lit. Ang.
Material
Monographie
Standardsignatur
16027
Datensatznummer
151259
Abstract
Die Durchsicht und Analyse der Inhalte der WO ergab eine Reihe von Themenbereichen, in denen sich durchaus forstliche Grundsätze erkennen lassen. Allerdings ist das in den WO enthaltene forstliche Wissen geprägt durch die Funktion, welche den WO als Vorläufer der Forstgesetze zugedacht war. Mit dem Beginn des Zeitalters der WO war zugleich ein Wandel in der Rolle und Bedeutung des Waldes vollzogen. Vor einer im Überfluß vorhandenen Vegetationsform, während zweier Rodungsperioden zugunsten des Siedlungsraumes und landwirtschaftlicher Nutzfläche zurückgedrängt, wurde der Wald mit dem Aufschwung des Montan- und Hüttenwesens zum wichtigen Energielieferanten und geriet damit in die staatliche Interessensspäre. Der Wald war dem Berg- und Hüttenwesen untergeordnet, welchen die bedeutendste Einahmequelle der Staatsfinanzen darstellte. Diese Rolle des Waldes kommt in den WO und damit auch in den darin enthaltenen forstlichen Grundsätzen und Anschauungen immer wieder zum Ausdruck, denn die WO sollten dazu beitragen, befürchteten Holzmangel zu verhindern und eine gesicherte Holzversorgung zu gewährleisten. So scheint es verständlich, daß neben elementaren waldwirtschaftlichen Prinzipiesn, die im Abschnitt "Waldwirtschaft" zusammengefaßt wurden, vor allem Bestimmungen zum Schutz der Wälder bzw. Vorschriften zu Holzeinsparung wesentliche Bestandteile der WO waren. Anhand einiger Themenbereiche der WO ist aber durchaus ein Wandel bzw. die Weiterentwicklung forstlichen Wissens zu verfolgen. Als Beispiel sei besonders auf die Entwicklung einer nachhaltigen und planmäßigen Nutzung (sh. 1.1.), auf die Belassung von Samenbäumen (sh. 1.6.2.), auf die Einführung der Waldsaat bei der Wiederbegründung (sh. 1.6.3.) und auf die Pflanzung von Nutzholz (sh. 3.4.) verwiesen. In der Mehrzahl der Bestimmungen sind nur insoferne Veränderungen festzustellen, als die WO ausführlicher zu den betreffenden Problemen Stellung nehmen und den Vorschriften zum Schutz der Wälder und zur Einsparung von Holz verstärkte Aufmerksamheit widmen.