Titel
Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz : Die Eingriffsregelung nach schweizerischem Recht
Verfasser
Erscheinungsort
Bern
Verlag
Erscheinungsjahr
2002
Seiten
123 S.
Illustrationen
2 Abb., 61 Lit. Ang.
Material
Monographie
Standardsignatur
14285
Datensatznummer
145993
Quelle
Abstract
Das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stellen im Umweltrecht allgemein akzeptierte, grundlegende Ansätze dar. Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes ist heute anerkannt, dass dem Verlust der Artenvielfalt wirksam nur begegnet werden kann, wenn genügend grosse und funktionsfähige Lebensräume erhalten werden können. Landschaft wird verstanden als Lebensraum für Mensch, Flora und Fauna und als Raum, in welchem sich natürliche Lebensgrundlagen entwickeln und regenerieren können, als Raum, in welchem natürliche und anthropogene Prozesse wechselseitig zusammenwirken. Gleichzeitig ist Landschaft der Raum für das physische und psychische Wohlbefinden der Menschen sowie für die Entwicklung der Kulturen. Eingriffe in diese Wirkungszusammenhänge und Funktionen sind deshalb sorgfältig auf ihre Auswirkungen zu überprüfen. Auch ihre Tragbarkeit muss sorgfältig und umfassend beurteilt werden. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) konkretisiert diese Rechtsgrundsätze und Begriffsverständnisse. An Vorhaben, welche schutzwürdige Lebensräume oder geschützte Landschaften beeinträchtigen, stellt es die Anforderung, dass sie geeignete Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen umfassen. Diese müssen den Natur- und Landschaftshaushalt im Gleichgewicht halten und der Erkenntnis Rechnung tragen, dass nicht alles ersetzbar ist. Die vorliegende Arbeitshilfe gibt Hinweise - zum Anwendungsfeld dieser Bestimmung, - zu den erforderlichen Grundlagen, - zur inhaltlichen Ausgestaltung der Massnahmen, - zu ihrer rechtlichen Umsetzung und Sicherung - zur Abgrenzung zu verwandten Bereichen, insbesondere zum ökologischen Ausgleich.