Titel
Vertragsnaturschutz im Wald : Bundesweite Bestandsaufnahme und Auswertung : Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Vertragsnaturschutz im Wald" Abschlussbericht Juni 2003
Verfasser
Erscheinungsort
Bonn
Verlag
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
179 S.
Illustrationen
8 Abb., 57 Tab., zahlr. Lit. Ang.
Material
Bandaufführung
Standardsignatur
15439
Datensatznummer
131837
Quelle
Abstract
Waldbesitzern sollen ökologische Leistungen, die über einem rechtlich festgelegten Mindeststandard liegen, im Zuge von freiwilligen Vereinbarungen honoriert werden. Dieser Kerngedanke des Vertragsnaturschutzes im Wald findet für den Privatwald in Deutschland, in Forstwirtschaft und im Naturschutz breite Akzeptanz, bei Körperschaftswald ist der Einsatz des Instrumentes dagegen umstritten. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, welche naturschutzfachlichen Ziele mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes im Wald umgesetzt werden können, wie der momentane Stand der Implementierung in den einzelnen Bundesländern ist und gibt darauf basierend Empfehlungen. In einem ersten Schritt werden auf Grundlage einer umfangreichen Literaturauswertung die folgenden Ziele des Naturschutzes im Wald definiert, strukturiert und bewertet: - Naturnahe Waldbewirtschaftung - Sicherung eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils - Waldbauliche Integration der natürlichen Verjüngungsdynamiken - Verzicht auf Kahlschläge und ähnliche Verfahren - Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Bodenschutzkalkung - Schonende Holzernte - Prozessschutz - Biotop- und Habitatschutz - Schutz gefährdeter Arten im Wald - Erhalt lichter Waldstrukturen - Pflege historischer Waldnutzungsformen Bei einigen dieser Ziele ist z.Zt. kein Konsens vorhanden, was auch eine Implementierung des Vertragsnaturschutzes erschwert. Dennoch werden Aussagen zur möglichen Relevanz des Vertragsnaturschutz bei der Umsetzung der Ziele gemacht. Deutlich wird, dass der Vertragsnaturschutz in jeweils sehr unterschiedlichem Umfang zur Zielerreichung beitragen kann. Während einige dieser Ziele über die Definition der guten fachlichen Praxis zumindest teilweise realisierbar sind, können viele weitere Ziele insbesondere über den Vertragsnaturschutz umgesetzt werden. Dagegen ist dieser beim Prozessschutz im Sinne eines vollständigen Nutzungsverzichts auf Flächen wenig geeignet.