- TitelDer Privatwald in der Schweiz : La foret privee en Suisse
- Verfasser
- ErscheinungsortZürich
- Verlag
- Erscheinungsjahr1948
- Seiten331 S.
- Illustrationen39 Abb., zahlr. Lit. Ang.
- MaterialMonographie
- Standardsignatur4442
- Datensatznummer126571
- AbstractAus den dargestellten Untersuchungen über die Entstehung, den Zustand und die Leistungsfähigkeit ausgewählter bäuerlicher Privatwaldungen in verschiedenen Gegenden der Schweiz geht hervor, dass sich trotz der großen Mannigfaltigkeit der Erscheinungsformen zwei deutlich getrennte Haupttypen unterscheiden lassen: Der Voralpentypus, der im oberen Emmental in reinster Ausbildung zu finden ist, und der Mittellandtypus, für den sich zahlreiche Beispiele besonders aus den Kantonen Thurgau, Zürich, Luzern, aber auch aus dem ganzen übrigen Mittelland anführen lassen. Die voralpinen Privatwaldungen zeichnen sich in der Regel vor allem infolge der Beschränkungen durch die Schutzwaldgesetze, der großen, jedem Eigentümer zur Verfügung stehenden Waldflächen, der waldfreundlichen Einstellung der Waldeigentümer und der ausgedehnten Verbreitung eines mehr oder weniger fachgerechten Plenterbetriebs durch verhältnismäßig hohe Vorräte und damit auch durch hohen Zuwachs aus. Ähnliches gilt für viele jurassische Privatwälder. Dagegen ist die waldbauliche Pflege, insbesondere die Erziehung und Ausformung der Bestände mit dem Zwecke der Erzielung nachhaltig höchster Wertleistung, in vielen Fällen sehr wenig entwickelt, wobei allerdings die Natur ungeeignete Eingriffe des Menschen weitgehend auszugleichen vermag. Die Privatwaldungen großer Teile des Mittellandes, aber auch des Tessin und anderer Gebirgsgegenden, sind häufig in kleine und kleinste Parzellen aufgeteilt, welche in zahlreichen Fällen nicht einmal dem Eigenbedarf der bäuerlichen Betriebe ihrer Eigentümer zu genügen vermögen. Ihre Vorräte stehen im Mittel bedeutend unter jenen öffentlichen Waldungen und unter den im Interesse größtmöglicher Holzproduktion anzustrebenden Mengen. Deshalb bleiben auch der Durchschnittszuwachs und damit der nachhaltige Massenertrag dieser Privatwaldungen im allgemeinen wesentlich hinter dem bei guter Vorratswirtschaft erreichbaren Optimum zurück. Die pfleglichen Eingriffe werden sehr oft wegen mangelhafter Kenntnis der waldbaulichen Grundsätze unrichtig geführt. Häufig aber verhindert die Kleinheit und ungünstige Form der Parzellen eine fachgerechte Behandlung der Bestände zum vorneherein. Dieser Umstand wirkt sich in vielen Privatwäldern des Mittellandes besonders nachteilig aus, weil die Bestände vielfach rein, gleichaltrig und aus standortsfremden Holzarten zusammengesetzt sind, einer sorgfältigen und fachmännischen Pflege also in vermehrtem Maße bedürften. Sowohl im Flachland als auch im Gebirge finden sich daneben aber auch sorgsam gepflegte und geschonte Privatwaldungen, die an Schönheit und Leistungsfähigkeit den besten öffentlichen Waldungen nicht nachstehen. In Anbetracht der immer knapper werdenden Holzvorräte in allen Ländern der Welt und der dauern angespannten Nachfrage nach dem Rohstoff Holz ergibt sich auch für die Schweiz die Notwendigkeit, von den Wäldern aller Eigentumskategorien, also auch vom Privatwald, nachhaltig höchste Wert- und Massenproduktion zu verlangen. Die Dringlichkeit einer Verbesserung der Betriebsführung vieler Privatwälder steht fest. Anderseits rechtfertigen die großen volkswirtschaftlichen Vorteile wie auch das durch die Verfassung garantierte Eigentumsrecht den unangetasteten Weiterbestand des Privatwaldes. Die Bestrebungen zur Ertragssteigerung haben daher in zwei Richtungen zu wirken: 1. Aufklärung der Bevölkerung und Unterstützung der Waldeigentümer zur rationellen Führung ihrer waldbaulichen Betriebe. Damit diese wichtige Forderung überall und in weitestem Umfang erfüllt werden kann, müssen die Kreisforstbeamten entweder von anderen, vor allem administrativen Arbeiten entlastet werden, oder die Betreuung der Privatwälder ist besonderen Forstingenieuren zu übertragen. Da der Einfluss der Unterförster auf die waldbauliche Tätigkeit der Privatwaldeigentümer von entscheidender Bedeutung ist, stellt sich vielerorts auch die Forderung nach Verbesserung der Organisation des unteren Forstdienstes. Alle Privatwaldungen sollten der unmittelbaren Aufsicht von tüchtigen, gut ausgebildeten, vollamtlich angestellten und gerecht entlöhnten Unterförstern unterstellt werden können. 2. Wo die Waldungen wegen großer Eigentumszerstückelung gar nicht zweckmäßig bewirtschaftet werden können, muss nun von Gesetzes wegen vor der Grundbuchvermessung eine Parzellarzusammenlegung vorgenommen werden. In jedem Fall sei aber zuerst zu prüfen, ob sich nicht die bedeutend einfacher durchzuführende und mehr Erfolg versprechende Zusammenlegung zu gemeinschaftlicher Bewirtschaftung und Benutzung erreichen lässt. Bei der Festsetzung der neuen Parzellengrößen und -formen im Zuge der Parzellarzusammenlegungen müssen neben den vermessungstechnischen auch waldbauliche Erwägungen unbedingt berücksichtigt werden. Nach beendigter Zusammenlegung hat das Forstpersonal in vermehrtem Maße daraufhin zu wirken, dass auf den nunmehr größeren Privatwaldgrundstücken eine rationellere Betriebsweise eingeführt wird. Diese Aufgaben bringen den Forstleuten bedeutende, teilweise zusätzliche Belastungen, und in vielen Fällen wird ihre Erfüllung ohne Einsetzung besonderer Arbeitskräfte nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang soll daher auch geprüft werden, wie weit man frei erwerbende Forstingenieure mit der Durchführung solcher Spezialarbeiten betrauen kann. Das ganze Privatwaldproblem ist weitgehend eine Personal- und damit Finanzfrage. Die Hebung der Bewirtschaftung, die ebensosehr im Interesse der Allgemeinheit als des einzelnen Eigentümers liegt, muss deshalb vom Bund und den Kantonen weniger auf dem Wege einschneidender Vorschriften, als vielmehr durch direkte, tatkräftige Unterstützung und durch Gewährleistung wirksamer Erleichterungen gefördert werden.
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