Titel
Nutzen-Kosten-Analyse des Wasserschutzes durch eine Aufforstung : Dissertation, Universität Göttingen
Verfasser
Erscheinungsort
Frankfurt am Main
Verlag
Erscheinungsjahr
1997
Seiten
155 S.
Illustrationen
29 Abb., zahlr. Lit. Ang.
Material
Bandaufführung
ISBN
3-7939-7015-9
Standardsignatur
13200
Datensatznummer
126477
Quelle
Abstract
Wasserversorgungsunternehmen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, bestimmte Qualitätsstandards bei der Trinkwasserproduktion einzuhalten. Verschlechtert sich die Rohwasserqualität aufgrund von Umwelteinflüssen im Wassereinzugsbereich, so sind die Wasserwerke gezwungen, zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen. Um eine rationale Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht treffen zu können, ist es notwendig, die Kosten und Nutzen der einzelnen Alternativen zu bestimmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird eine Nutzen-Kosten-Analyse mit dem Ziel durchgeführt, dasjenige Projekt zur Sicherung der Trinkwasserqualität zu ermitteln, das die großte Netto-Wohlfahrts-Wirkung hat. Dabei erfolgt die Bewertung der Projekte aus der Sicht der Betroffenen, in diesem Fall also der Trinkwassernachfrager. Diese Position entspricht dem Postulat der Konsumentensouveränität. Bei der Durchführung von Nutzen-Kosten-Analysen wird diese Annahme jedoch nicht selten vernachlässigt. Die Grundlage für ein solches Vorgehen liefert ein theoretischer Ansatz von Steiner, der im Verlauf der Analyse auf seine Allgemeingültigkeit überprüft wird. Für die Durchführung der Studie wird das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Holdorf im Landkreis Vechta ausgewählt. Das Hauptproblem in diesem Gebiet besteht in einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers. Eine mögliche Maßnahme zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserqualität ist der Bau und Betrieb einer Denitrifikationsanlage. Dabei wird der entstandene Schaden im Rahmen einer Beseitigungsstrategie nachträglich behoben. Dem steht alternativ die Umwandlung und Aufforstung von Flächen im Einzugsbereich gegenüber, um mittels der Trinkwasserschutzfunktion des Waldes einen weiteren Nitrateintrag und damit einen Anstieg der Belastung zu vermeiden. Weitere Maßnahmen, wie z.B. das Ausweichen auf neue oder tiefere Grundwasservorkommen, wurden bereits in der Vergangenheit vom Wasserwerk ergriffen, führten jedoch nicht zu einer dauerhaften Lösung des Problems und scheiden folglich als Alternativen bei der Nutzen-Kosten-Analyse aus. Zunächst werden mit Bezug auf den Steinerschen Ansatz die Kosten beider Projekte ermittelt. Dabei zeigt sich, dass das Aufforstungsprojekt unter Einbeziehung des vorherigen Landerwerbs geringere Kosten verursacht als der Bau und Betrieb einer Denitrifikationsanlage. Die Differenz beträgt rund 508.000 DM bei einem Untersuchungszeitraum von 15 Jahren und einer Diskontierung der in den jeweiligen Jahren anfallenden Kosten mit einem Zinssatz von 6%. Gemäß Steiner ist es zulässig, diesen Geldbetrag als Mindest-Netto-Wohlfahrts-Wirkung zu interpretieren, die bei der Durchführung des Aufforstungsprojektes entsteht. Diese Aussage wird überprüft, indem für das Aufforstungsprojekt derjenige Nutzen bestimmt wird, der den Trinkwassernachfragern aus dieser Maßnahme entsteht. Als Maßstab für die Nutzenänderung dient der monetäre Nachteil, der den Abnehmern von Trinkwasser entsteht, wenn das Aufforstungsprojekt nicht durchgeführt wird. In diesem Fall ist der Bau und Betrieb der Denitrifikationsanlage notwendig, um den Nitratgrenzwert für das Trinkwasser einzuhalten. Die Kostenkalkulation einer solchen Anlage führt zu dem Ergebis, dass - unter der Annahme, dass das Kraftwerk sich als Kostendecker verhält - der Wasserpreis um 0,15 DM pro m3 zu erhöhen ist. Bei der Berechnung des dadurch entstehenden monetären Nachteils, der durch das Konzept der Konsumenten- bzw. Produzentenrente erfasst werden kann, ist die Reaktion der Nachfrager auf den Preisanstieg zu berücksichtigen. Mittels Regressionsanalyse wird für den Landkreis Vechta, der mit dem Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Holdorf nahezu deckungsgleich ist, eine Gesamtnachfragefunktion geschätzt. Es ergibt sich eine relativ preisunelastische Trinkwassernachfrage, die auf den Preisanstieg von 0,15 DM mit einem Rückgang der Nachfrage um rund 250.000 m3 bei einer Ausgangsmenge von rund 4 Mio. m3 reagieren würde. Der monetäre Nachteil, der bei den Abnehmern durch die Kosten der Denitrifikationsanlage entstehen würde, beläuft sich - unter Berücksichtigung des Nachfragerückgangs - auf insgesamt rund 5.953.000,-- DM bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren und einer Abzinsung in Höhe von 6%. Da diese monetäre Einbuße jedoch durch das Aufforstungsprojekt verhindert wird, kann sie diesem als Nutzen zugerechnet werden. Um die Netto-Wohlfahrts-Wirkung des Projektes zu bestimmen, ist der entstandene Nutzen den Kosten gegenüberzustellen. Sie betragen für den betrachteten Zeitraum rund 5.645.000,-- DM. Somit ergibt sich für die Aufforstung ein Netto-Nutzen in Höhe von rund 308.000,-- DM. Aus der Sicht der Trinkwassernachfrager übersteigt der Nutzen um diesen Betrag die bei dem Projekt entstehenden Kosten. Ein Vergleich dieses Ergebnisses mit der ermittelten Differenz der Kosten beider Projekte zeigt, dass der Steinersche Ansatz im vorliegenden Fall keine Gültigkeit besitzt. Eine parallel durchgeführte Vergleichsrechnung mit einem Realzinssatz von 4% bestätigt dieses Ergebnis. Die Interpretation der Kostendifferenz als Mindest-Netto-Wohlfahrts-Effekt der Aufforstung führt zu einer Überschätzung der positiven Wirkung des Projektes. Der Grund liegt in der Vernachlässigung der Reaktion der Trinkwassernachfrager. Nur wenn diese nicht auf eine Preisänderung reagieren, führen beiden Ansätze zum gleichen Ergebnis. Aber auch diese Aussage ist nur aufgrund der spezifischen Bedingungen des untersuchten Falles möglich. So ist es beispielsweise möglich den Kreis der Betroffenen hinreichend genau abzugrenzen. Ferner lässt das verfügbare Datenmaterial die Schätzung einer Funktion für die Nachfrage nach Trinkwasser zu, so dass - unter Berücksichtung der Nachfragereaktion auf eine Preisänderung - der vermiedene monetäre Nachteil bestimmt werden kann. Auch dieser ist wiederum nur unter den im Verlauf der Analyse erarbeiteten Bedingungen als vermiedener Nutzenentgang zu interpretieren. Es ist nicht damit zu rechnen, dass stets alle der oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ferner sind insbesondere von kleinen Projekten keine bzw. nur sehr geringe Preisänderungen zu erwarten. Steht in solchen Fällen kein privates Projekt als Alternative zur Verfügung, so ist es zwar zulässig einen Kostenvergleich verschiedener öffentlicher Projekte durchzuführen. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht einer Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten, sondern ist mit dem Begriff "Kosten-Wirksamkeits-Analyse" zu bezeichnen. Die Interpretation der Kostendifferenz zwischen zwei öffentlichen Projekten als Netto-Wohlfahrts-Effekt ist - wie das Ergebnis der vorliegenden Arbeit zeigt - nur unter sehr restriktiven Annahmen möglich.