Titel
Zwanzig Jahre Mehreinschlag in Baden
Verfasser
Körperschaft
Erscheinungsort
Berlin
Verlag
Erscheinungsjahr
1940
Seiten
63 S.
Material
Bandaufführung
Standardsignatur
4003
Datensatznummer
125212
Quelle
Abstract
Nach etwa 70 Jahren zielbewussten Aufbaus war in den badischen Staats- und Gemeindewaldungen seit etwa 1900 der notwendige Holzvorrat und dazu eine mäßige Holzreserve vorhanden. Als Folge der geschichtlichen Entwicklung waren die Holzvorräte jedoch ungleichmäßig verteilt. Auch waren - nach heutigen Begriffen beurteilt - erhebliche Durchforstungsrückstände vorhanden. Die Jahre 1900-1918 brachten abgesehen von einer geringen Verstärkung der Durchforstungstätigkeit keine wesentlichen Veränderungen. Zwischen 1919 und 1933 wurden die Holzreserven aufgezehrt und zwar zunächst infolge der wirtschaftlichen Not der ersten Nachkriegsjahre, dann aber von 1924 ab als Ausfluss des Willens der forstlichen Leitung, die entgegen den Ansichten der badischen Forstbeamtenschaft und im Widerspruch zu den langjährig bewährten Grundsätzen der Badischen Forstverwaltung den höchsten Bodenreinertrag als erstrebenswertes Ziel betrachtet, das in möglichst kurzer Zeit erreicht werden sollte. Dieser späte Sied der volkswirtschaftlich verfehlten Bodenreinertragstheorie, deren Übertragung auf die praktischen Wirtschaft die Bad. Forstverwaltung in der Zeit des stärksten Ansehens dieser Lehre erfolgreich verhindert hatte, war lediglich parteipolitisch bedingt. Sein Ergebnis - die Aufzehung der badischen Holzreserven - darf als Musterbeispiel dafür gewertet werden, wohin die ihrer Natur nach langfristig und konservativ eingestellte Forstwirtschaft gerät, wenn sie parteipolitischen Einflüssen unterliegt, wie dies in Baden während der Nachkriegszeit der Fall war. Da ein erheblicher Teil der Mehreinschläge durch starke Anspannung der Vornutzungen erhoben wurde (s. Übersicht Nr. I), konnte mit großer Wahrscheinlichkeit bei stark und rasch sinkendem Vorrat wenigstens einer Verschlechterung des Zuwachses (IGz) vorgebeugt werden. An Hand von Beispielen (s. Abschnitt C) konnte gezeigt werden, in welch starkem Maße den nachteiligen Folgen langjähriger Mehreinschläge auf das Altersklassenverhältnis durch Übergang zu einem höheren Durchforstungsgrad vorgebeugt wurde. Die hierdurch bedingte Schwächung der ha-Vorräte wird sich allerdings bei weiterem Andauern der Mehreinschläge zwangsläufig später in einem um so rascheren Abbau der Altholzvorräte auswirken. Es ist notwendig, den durch die langjährigen Mehrhiebe stark geschwächten Vorrat der badischen Waldungen möglichst bald durch Wiedereinsparung auf den Normalvorrat zu bringen und dazu als Rücklage für Notzeiten eine mäßige Holzreserve anzusammeln. Durch die 20jährige Dauer der Übernutzungen ist jedoch bei der Holzindustrie und der Bevölkerung der Verbrauch eines weit über die Nachhaltigkeit hinausgehenden Holzanfalls zur Gewohnheit geworden. Die Verringerung des Einschlags darf daher nur allmählich erfolgen, und die nach einer gewissen Übergangszeit auf Jahrzehnte hinaus notwendig gewordene jährliche Wiedereinsparung muss sich in bescheidenen Grenzen halten. Als Maß der jährlichen Vorratseinsparung, die sowohl den volkswirtschaftlichen Bedürgnissen als auch den dringendsten forstlichen Notwendigkeiten Rechnung trägt, wird beim Staatswald und für den Durchschnitt der Gemeindewaldungen 0,5 fm Baumholz je Jahr und ha vorgeschlagen. Eine wichtige Voraussetzung zur möglichst unschädlichen Gestaltung von Mehrhieben ist die zentrale Leitung und Verteilung des Einschlags auf die einzelnene Waldbesitzer lediglich nach waldbaulichen und forsteinrichtungstechnischen Gesichtspunkten. Nicht nur der Staatswald sondern auch die Gesamtheit der Gemeindewaldungen müssen nachhaltsmäßig als Einheit aufgefasst und behandelt werden, da nur auf diese Weise in Zeiten des Mehreinschlags eine wenigstens für den Zuwachs unschädliche Aufbringung der geforderten Massen und Holzsorten möglich ist, und auch später bei normaler Nutzung die unbedingt zu fordernde höchste Gesamtleistung unserer Wälder für die Forstwirtschaft erzielt werden kann. Die Planung für den einzelnen Wald ist der Gesamtplanung für den ganzen von einer Verwaltung betreuten Besitz unterzuordnen. Der Ausbau dieser Landes- bzw. Reichsplanung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Forsteinrichtung, die auf lange Sicht betrachtet nicht nur zu einer besseren Anpassung der Holzproduktion an die von der Volkswirtschaft benötigte Sortenverteilung sondern auch zu einer erheblichen Steigerung des Massen- und Wertzuwachses führen wird. Die Durchführung dieser Planung erfordert jedoch, wenn sie erfolgreich sein soll, nicht nur das Vorhandensein und die Kenntnis der zahlenmäßigen Unterlagen (Vorrat, Altersklassenverhältnis, Zuwachs usw.) sondern auch einen örtlichen Überblick über den verwalteten Besitz wenigstens in großen Zügen. Ein Forsteinrichtungsamt wird seine Aufgaben auf dem Gebiet der Landesplanung nur dann voll erfüllen können, wenn sein Bezirk nicht diejenige Flächengröße überschreitet, bei der noch die örtliche Kenntnis der Waldungen von dem Leiter des Amtes erwartet werden kann. Das Vorhandensein von Zusammenstellungen der Forsteinrichtungsergebnisse für das ganze Land seit 1862 hat in Baden die Planung der Mehreinschläge bzw. ihre Verteilung auf die einzelnen Waldeigentümer sehr erleichtert und die Einschätzung der Ertragsfähigkeit des gesamten staatlichen und körperschaftlichen Waldbesitzes auf eine sichere Grundlage gestellt. Als wesentliche Stütze zur Schätzung der Gesamtleistung der badischen Wälder sowie zur Planung der Mehrhiebe hat sich erwiesen, dass seit 100 Jahren die Forsteinrichtung in Baden auf die Feststellung der Holzvorräte großen Wert gelegt hat. Ebenso lässt die von Anfang einer geordneten Forsteinrichtung an durchgeführte Trennung von End- und Vornutzung sowie die Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Nutzung wertvolle Schlüsse zu. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die ordentlichen Hiebssätze etwas unter dem Zuwachs zu halten, da erfahrungsgemäß Mehreinschläge auf Grund von Naturereignissen oder unabweisbaren finanziellen Notwendigkeiten auch in normalen Zeiten sich regelmäßig ergeben. Die Überhöhung der ordentlichen Hiebssätze infolge Verwendung des dGz100 als hauptsächlichstem Hiebssatzweiser während der Jahre 1923 bis 1933 ist auch dann als unzweckmäßig zu betrachten, wenn man die Notwendigkeit von Mehrnutzungen anerkennt. Die Möglichkeit gelegentlich außerordentliche Nutzungen erheben zu können, ist nach den Erfahrungen in Baden besonders für die Gemeinden weit wichtiger als eine möglichst hohe jährliche Einnahme im ordentlichen Haushalt. Die 100jährige staatliche Beförsterung der badischen Gemeinde- und Körperschaftswaldungen verbunden mit einer dem Staatswald völlig gleichen Behandlung bei der Forsteinrichtung hat sowohl den Zustand dieser Waldungen auf eine sehr hohe Stufe gehoben als auch die Planung der Mehrhiebe d.h. ihre möglichst unschädliche und gerechte Verteilung stark erleichtert. Die unmittelbare Arbeit an der Holzproduktion - also im wesentlichen die Bestätigung auf den Gebieten Waldbau und Forsteinrichtung - ist auf die Dauer gesehen wohl die wichtigste Aufgabe der Forstwirtschaft. Bei beschränktem Personalstand sollten Waldbau und Forsteinrichtung deshalb den Vorrang im Kräfteeinsatz haben vor dem Ausbau anderer Verwaltungszweige und der Erfüllung von Nebenaufgaben. In einer Zeit, in der alle Kräfte zum Wiederaufbau eingesetzt werden müssen, haben auch der Wald und seine Betreuer Opfer zu bringen. Es kommt bei den Mehreinschlägen entscheidend darauf an, auf welchem Weg sie erhhoben werden. Bei planvollem Vorgehen muss es gelingen, die hohen Anforderungen der Gegenwart zu erfüllen ohne die Pflichten gegenüber der Zukunft zu vernachlässigen.