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  • Titel
    Geschichte der Waldnutzung in Kärnten unter dem Einfluss der Berg-, Hütten- und Hammerwerke
  • Verfasser
  • Erscheinungsort
    Klagenfurt
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
    1968
  • Seiten
    248 S.
  • Illustrationen
    19 Abb., 80 Lit. Ang.
  • Material
    Bandaufführung
  • Standardsignatur
    8352
  • Datensatznummer
    114979
  • Quelle
  • Abstract
    Im 17. Jahrhundert waren einige Waldgebiete Kärntens und zwar besonders diejenigen, in deren unmittelbarer Umgebung sich zahlreiche Berg- und Hammerwerke befanden, schon derart ihres Holzvorrates beraubt, daß sich die Landesfürsten gezwungen sahen, keine neuen Eisen- und Stahlwerke mehr zu konzessionieren. Denn der drückende Kohlenmangel konnte leicht zur Stillegung zahlreicher Betriebe führen. Da die Brennholzbeschaffung das Hauptproblem für den reibungslosen Produktionsablauf derselben war, versuchten viele Unternehmer, durch Verlegung ihrer Hammerwerke in waldreiche Täler, durch Ankauf zusätzlicher Werke wegen der damit verbundenen Kohlwidmung und durch Kauf und Tausch von Wäldern die Arbeit in den Werkgaden sicherzustellen. In einigen Teilen des Landes wurde die Erteilung einer neuen Konzession für den Betrieb eines Hammers davon abhängig gemacht, ob der Gewerke den Besitz oder das Nutzungsrecht über den für die Bedarfsbefriedigung notwendigen Waldbestand nachweisen konnte. Doch gab es zu dieser Zeit noch immer vereinzelte, siedlungsarme Gebiete - besonders in Oberkärnten - in denen der Holzreichtum der Wälder kaum genutzt wurde. Dort versuchten die Grundherrschaften - wenn sie nicht gerade langfristige Abstockungsverträge mit italienischen Holzhändlern vereinbart hatten - durch Subventionen den Bau von Berg- und Hammerwerken zu fördern und dieselben auf ihren Grund und Boden anzusiedeln. Einerseits sollten dadurch den Untertanen Verdienstmöglichkeiten eröffnet werden, andererseits konnten die Herrschaften selbst aus dem Waldzins und aus den verschiedenen Hammerabgaben (die Bestandesgebühr, Wasserfall etc.) Nutzen ziehen. Es wurden dem Gründer eines solchen Werkes und manchmal auch seinen Erben das notwendige Bau- und Brennholz oft kostenlos oder gegen eine nur geringe Gebühr geliefert und erst nach einem Verkauft mußte der neue Inhaber einen jährlichen Waldzins an den Waldeigentümer entrichten. Ein solcher Wald- oder Kohlzins betrug allerdings im ganzen Land auch im 17. Jahrhundert noch kaum mehr al 4 kr/Krippen Kohle. Diese Vergütung bedeutete für die Grundherrschaften nur eine relativ geringe Einnahme, belastete aber die Produktionskosten der Hammerwerke doch beträchtlich, da der Verbrauch an Brennmaterial bei der Eisenerzeugung und -verarbeitung sehr hoch war. So konnten 40 -50 % aller Ausgaben auf die Kohlebeschaffung entfallen. Bei den Bergwerken hingegen speilten diese Ausgaben nur eine sehr geringe Rolle, da für das Grubenholz nur bis zu 6 % der Gesamtkosten ausgegeben wurden. Die steigenden Holzkohlepreise bei den Hammerwerken rührten aber nicht von einem erhöhten Wald- oder Kohlzins, sie waren vielmehr auf die durch die allgemeine Wirtschaftskrise des dreißigjährigen Krieges stark steigenden Lohn- und Transportkosten zurückzuführen.
ExemplarnummerSignaturLeihkategorieFilialeLeihstatus
14053448352MonographieBüchermagazinVerfügbar