Titel
Wegleitung : Minimale Pflegemassnahmen für Wälder mit Schutzfunktion ; Diese Publikation ist Teil der Flankierenden Massnahmen (FLAM) des Walderhebungsprogramms (WEP) 1992-1995, MODUL Minimalpflege/Erfolgskontrolle
Verfasser
Körperschaft
Erscheinungsort
Bern
Verlag
Erscheinungsjahr
1996
Seiten
40 S.
Illustrationen
40 Lit. Ang.
Material
Bandaufführung
Standardsignatur
13905 ¬[siehe auch unter Inv.Nr. 14285]¬
Datensatznummer
102088
Quelle
Abstract
In der Waldverordnung wird in Art. 19 Abs. 4 umschrieben, was minimale Pflegemaßnahmen sind und welchen Zweck sie erfüllen sollen: Maßnahmen der minimalen Pflege zur Erhaltung der Schutzfunktion sind Pflegeeingriffe, die sich auf die nachhaltige Sicherung der Stabilität des Bestandes beschränkenK anfallendes Holz wird an Ort und Stelle verbaut oder bleibt liegen, sofern davon keine Gefährdung ausgeht. Diese Wegleitung beschreibt ein Verfahren, das die einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben am konkreten Objekt ermöglicht. Zentraler Teil der Umsetzung ist die Herleitung des Handlungsbedarfes. Dafür wird der gegenwärtige Zustand eines Bestandes (Ist) mit einem vorgegebenen Ziel (Soll) verglichen. Das Verfahren für den "Soll-Ist-Vergleich" wird beschrieben und anhand von Beispielen vorgestellt. Es stellt sicher, daß der Entscheid transparent, nachvollzieh- und kontrollierbar ist. Das Soll entspricht dem langfristig minimalen Waldbauziel. Es beschreibt einen Waldzustand, der die erwartete, nachhaltige Schutzwirkung gerade noch erbringen kann. Die nachhaltige Schutzwirkung ist von bestimmten Bestandes- und Einzelbaummerkmalen abhängig, die mit dem Standort und der Gefahrenart ändern. Diese Merkmale und deren Eigenschaften werden für die verschiedenen Naturgefahren und für die wichtigsten Standortstypen beschrieben. Damit die Projektierung möglichst effektiv ist und aktuell bleibt, wird der "Soll-Ist-Vergleich" im Rahmen des Vorprojektes auf wenigen, repräsentativen Flächen (Weiserflächen) durchgeführt. Erst im Jahresprogramm wird eine bestandesweise Beurteilung notwendig. Die im Vorprojekt bestimmten Weiserflächen sind für die Jahresplanung wegweisend. Der transparente und nachvollziehbare "Soll-Ist-Vergleich" auf Weiserflächen ist eine Voraussetzung für die waldbauliche Wirkungskontrolle, deren Hauptanliegen der fortwährende Lernfortschritt ist.