Die vorliegende Arbeit entstand vor dem Hintergrund einer um 1985 einsetzenden Renaissance des Buchen-Vorbaus in Fichten-Beständen. Im ersten Teil der Arbeit wird auf der Basis einer umfassenden Literaturauswertung des deutschsprachigen Schrifttums ein Konzept des Vorbaus als eigenständiger Betriebsform "künstlicher Femelschlag" erarbeitet. Schwerpunkte dabei sind das Aufdecken von Schwachstellen in der "Theorie" des Vorbaus sowie die Erarbeitung von Ansätzen einer Weiterentwicklung. Gleichzeitig bildet die Literaturauswertung den theoretischen Bezugsrahmen für den empirischen zweiten Teil der Arbeit. In diesem zweiten Teil wird die Praxis der Vorbau-Tätigkeit in zwei Staatswaldbetrieben im "Südwestdeutschen Alpenvorland" Baden-Württembergs - bis zu ihren Anfängen in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts zurückgehend - untersucht. Der Umfang sowie die Art und Weise der Vorbau-Tätigkeit werden rekonstruiert, und es wird versucht, Zeiten verstärkter Vorbau-Tätigkeit bestandes-, betriebs- und forstgeschichtlich zu erklären. Daran anschliessend werden die aus dieser Vorbau-Tätigkeit entstandenen Vorbauten darauf hin untersucht, wie sich unterschiedliche Vorgehensweisen bei ihrer Begründung und Behandlung auf ihren "waldbaulichen Erfolg" auswirken. Die Literaturauswertung zeigt, dass ein widerspruchsfreies und vollständiges Vorbau-Konzept nicht existiert. Für im Wege des Vorbaus zu begründende Fichte-Buche-Mischbestände werden weit überwiegend Bestockungsziele von im Endalter 80% bzw. 70% herrschender Fichte und 20% bzw. 30% herrschender Buche vorgeschlagen. Mit diesen geringen flächenbezogenen Buchen-Anteilen sind jedoch weder die beim Umbau von Fichten-Rein-in Fichte-Buche-Mischbestände angestrebten Stabilitätsziele, noch die Zielsetzungen "Erhaltung des Bestandesschlusses" und "Option künftiger Naturverjüngung von Buche" erreichbar. Die Buche vermag fichtenbestimmte Bestände nicht prophylaktisch zu stabilisieren. Vielmehr liegt die Bedeutung ihrer Beteiligung in Fichte-Buche-Mischbeständen in ihrer Möglichkeit, beim Ausfall der Fichte den Gesamtbestand zu "übernehmen". Dementsprechend muss die Buche mit mindestens 50% Flächenanteil vertreten, und die Fichte darf ihr nur einzeln beigemischt sein. Von den weiterhin mit Buchen-Beimischung angestrebten Zielen des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Erholungsnutzung und der Waldästhetik sind keine generell anzustrebenden Buchen-Anteile ableitbar. Der Zielerreichungsgrad ist in diesen Fällen jedoch um so höher, je grösser die angestrebten Buchen-Anteile sind. Im Hinblick auf die interspezifische Differenzierung während des Bestandeslebens muss der Flächenanteil der Buche im Verjüngungsziel ein gegenüber dem Bestockungsziel grösser sein.