Fassen wir nunmehr die Gründe zusammen, die für eine stärkere gesetzliche Beschränkung der Lebensmittel-Zusätze sprechen, sowie die Schritte, die ergriffen werden müßten, um die jetzige Situation unter wirksame Kontrolle zu bringen, so wäre nach Ansicht des Autors das folgende zu sagen: Die derzeitige Situtation in Deutschland ist charakterisiert durch die fast grenzenlose Freiheit, beliebige chemische Stoffe aus sogenannten technischen Gründen den Lebensmitteln zuzumischen. Die Natur dieser Stoffe wird den Sachverständigen gewöhnlich verschwiegen, eine Beurteilung ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit daher unmöglich gemacht; solche unbekannten Stoffe könnten schaden oder töten. Der Hersteller seinerseits wird in Auswirkung dieses auf weiten Gebieten der Lebensmittelproduktion gesetzlosen Zustandes in Unkenntnis gehalten über die möglichen schädlichen Folgen der angewandten Verfahren. Die sofortige gesetzliche Anmeldepflicht für alle Lebensmittel-Zusätze ist einzuführen. 2. Die wissenschaftliche Beurteilung der einzelnen chemischen Substanz, die einem Lebensmittel zugesetzt werden soll, ist unter Umständen raschem Wechsel unterworfen; in jedem Jahr werden neue Methoden der Erkennung der Nebenwirkung bekannt und damit werden neue Forderungen an die pharmakologische Kontrolle dieser bestimmten Substanz gestellt. - Die Erkennung toxischer Nebenwirkungen beim Menschen ist überaus schwierig, weil die gleiche Nebenwirkung gewöhnlich aus anderen Gründen oder als Spontanerkrankung aufteten kann. Die Zulassung einer neuen Substanz kann daher nur auf Grund von Gutachten erfolgen, welche das biochemische, physiologische, pharmakologische und toxikologische Verhalten dieser Substanz gleichzeitig berücksichtigen, und zwar auf Grund von kontrollierbaren Experimenten, die beim derzeitigen Stande der Wissenschaft als verläßlich angesehen werden dürfen. Von solchen Gutachten sollte man gewiß sein, daß sie die Anerkennung der Sachverständigen in der Welt finden werden. Die Neuzulassung einer chemischen Substanz im Lebensmittelkonsum sollte nur dann diskutiert werden, wenn der Beweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vor dem Forum der internationalen Wissenschaft erbracht ist.