NIS Immissionen in Salzburg : Studie erstellt durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum ARC Seibersdorf research GmbH; dem Magistrat Salzburg, Amt für Umweltschutz; und der EMC - RF Szentkuti
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat im Jahr 2001 das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beauftragt, Messungen von nichtionisierenden Strahlen (NIS) in der österreichischen Stadt Salzburg durchzuführen. Ziel war es, das öfters in Gespräch gebrachte "Salzburger Modell" als vorsorgliche Massnahme gegen mögliche Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung zu verifizieren. Der vorliegende Bericht stellt die Resultate der mittels Computersimulationen ermittelten Immissionslagen sowie die Messresultate vor und zieht entsprechende Schlussfolgerungen. Mit dem Ziel, das Salzburger Modell zusammen mit Experten aus Österreich, Netzbetreibern, Umweltorganisationen und Behörden zu diskutieren, hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 4. April 2001 zu einem Treffen in Magglingen eingeladen. Als Resultat wurde vorgeschlagen, dass in der Stadt Salzburg Messungen gemäss den in der Schweiz diskutierten Methoden und den Beurteilungskriterien der NISV durchgeführt werden sollten. Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, ob und falls ja, mittels welcher Netzstrukturen ein Immissionswert von 1 mW/m¬ eingehalten werden kann. Die in der Schweiz für Mobilfunkkonzessionen zuständige Kommunikationskommission, hat in der Folge das BAKOM beauftragt, die Immissionslage in der Stadt Salzburg abzuklären. Grenzwerte für die Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern sind in Österreich durch die Vornorm S 1120 aus dem Jahre 1992 geregelt. Die Grenzwerte für die Öffentlichkeit betragen für die Leistungsdichte 6 W/m¬ bei 900 MHz bzw. 10 W/m¬ bei 1800 MHz (vergleichbar mit den Empfehlungen der ICNIRP bzw. der EU). Eine weit über diese Empfehlungen hinausgehende Grenzwertforderung für Österreich hat die Stadt Salzburg gestellt. Die Stadt Salzburg hatte im Sommer 1998 gefordert, zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit einen Beurteilungswert, 1 mW/m¬, für die Summe der von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Emissionen gesetzlich zu verankern. Diese Forderung folgt einer Empfehlung von Mitarbeitern des Landessanitätsdirektion Salzburg, die im Auftrag des Salzburger Landtags und anderer eine medizinische Bewertung der HF EMF von Mobilfunksendeanlagen vorgenommen hatten. Eine Umsetzung des Salzburger Beurteilungswertes in einen gesetzlichen Grenzwert ist nicht erfolgt. Die österreichischen Netzbetreiber haben in der Folge versucht, den im internationalen Vergleich extrem tiefen Salzburger Beurteilungswert (ca. zehntausend mal kleiner als der von der ICNIRP und der EU empfohlene Grenzwert) im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einzuhalten. Sie haben aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der heute von der Kundschaft geforderten Versorgungsqualität dieser Wert auf städtischem Gebiet nicht mehr mit vertretbarem Aufwand flächendeckend eingehalten werden könne. Ungeachtet der durch die Netzbetreiber geäusserten Vorbehalte wurde und wird der Salzburger Beurteilungswert in verschiedenen europäischen Ländern und auch in der Schweiz als beispielhaft für den Aufbau eines sogenannten "1 mW/m¬-Mobilfunk-Netzes" dargestellt. Am 9. Juli 2001 hat das BAKOM in Salzburg ein mögliches Konzept zur Erhebung der Immissionslagen vorgestellt. Insbesondere hat das BAKOM vorgeschlagen, dass pro Netzbetreiber im Nahbereich von jeweils 3 verschiedenen Antennentypen die Immissionswerte ermittelt werden sollten. Die Auswahl der einzelnen Sendestandorte wurde auf Vorschlag der Landessanitätsdirektion Salzburg am 27. Juli 2001, unter notarieller Aufsicht, durch einen Vertreter des Amtes für Umweltschutz des Magistrats der Stadt Salzburg durch das Los bestimmt. Es wurde bewusst darauf verzichtet, die bereits bekannten, bezüglich der Immissionslage besonders kritischen Sendestandorte zu untersuchen.