Grundsaetzlich ist festzustellen, dass es fuer die Nachkontrolle des Holzhofes leichter war, Aufwendungen, die der Holzhof verursacht hat, zu erfassen, als Vorteile und Gewinnbeitraege, da fast alle angefallenen Kosten dokumentiert sind, nicht aber alle Erloeserhoehungen und Nutzen, wie z.B. Vorteile aus der Organisationsaenerung, der Vertriebsgewinn oder die Pufferfunktion bei starken Schwankungen des anfallenden Holzes. Diese Groessen muessen daher entweder aus einer Quantifizierung ausgeklammert werden, oder es muessen Annahmen getroffen werden, die mit einer mehr oder weniger grossen Risiko behaftet sind. Eine Schwierigkeit der Beurteilung des zusaetzlichen Mehrwertes, den der Holzhof liefert, liegt im besonderen darin, dass das zu vermarktende Produkt Holz nie ganz gleich beschaffen ist und daher Vergleiche zwischen unterschiedlichen Partien immer gewisse Unsicherheiten beinhalten. In den ersten fuenf Jahren wurden die Soll-Werte zum grossen Teil erreicht bzw. sogar uebertroffen., in der zweiten Haelfte der 80er Jahre ist aber der Vorteil durch den Holzhof deutlich gesunken (insbesondere seit der Schliessung der Saege). In Summe sind die Abweichungen, vor allem bei den Kosten, nicht gross, die einzelnen Positionen unterscheiden sich aber z.T. doch sehr stark. Die einzelnen Positionen zeigen folgende Abweichungen: Negative Abweichungen: - der laufende Betrieb ist kostenintensiver als angenommen (hoehere Betriebsstoff - Instandhaltungskosten); - der CSSR-Holzzukauf wurde ab 1983 unrentabel und daher eingestellt; - Schwachholz-Sondersortimente brachten mit Ausnahme der Behaustangen keinen entscheidenden Erloesvorteil; Positive Abweichungen: - durch laengere Nutzungsdauer geringere jaehrliche Kapitalkosten - Rindenverkaufserloese und dadurch verringerte Kosten fuer eigene Rindenmanipulation und Transport; - keine Mehrkosten fuer Rueckung in Rinde, da auch ohne Holzhof selbe Situation; - hoehere Bedeutung der Entrindungsleistung, insbesondere fuer die Behauanlage (durch hoehere Auslastung). Beruecksichtigt werden muessen allerdings die zum Teil verschiedenen Berechnungsansaetze. Die Zuordnung einer bestimmten Taetigkeit oder eines bestimmten Forteils, ist nicht immer eindeutig zu entscheiden und laesst oft mehrere Moeglichkeiten zu. Dies gilt zum Beispiel fuer den Staplereinsatz oder auch fuer das Zukaufsholz. Bedingt durch die laengere Nutzungsdauer der Anlage, vermutlich noch bis 1993 in Betrieb (ND daher 14 statt 10 Jahre), sowie aufgrund der Tatsache, dass der Holzhof zum Grossteil bereits abgeschrieben ist, faehrt der Holzhof nur mehr mit einer geringen Fixkostenbelastung. Dies vermindert die Notwendigkeit zur Ausnuetzung der vorhandenen Kapazitaet, die geringere Auslastung wiederum bedeutet verminderten Verschleiss. Andererseits wird das Alter der Anlage (ueber 10 Jahre alt), fuer die naechsten Jahre mehr Reparaturen und eventuell sogar Erneuerungen notwendig machen. Die Neuinstallierung der Behauanlage 1989 hat die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Holzhofbetriebes wieder erhoeht, da der Holzhof Entrindungs- und Sortierarbeit fuer die Behauanlage leistet, ohne die der Behaubetrieb sicherlich nicht rentabel zu fuehren waere. D.h. man wird trachten muessen, den HH moeglichst lange ohne groessere Instandhaltungen weiterzufuehren, wobei zu empfehlen ist, nach Moeglichkeit kein Starkholz mehr ueber den HH zu schicken, was die Abnutzung der gesamten Anlage verringert, und ausserdem Starkholz durch den Holzhof kaum mehr einen nennenswerten Mehrwert erbringt. Sollten in ein oder zwei Jahren jedoch groessere Reparaturen auftreten, so muss ueberlegt werden, ob nicht der Holzhof samt Behauanlage stillgelegt werden soll. Es ist naemlich zu erwarten, dass auch das Behauholz in Zukunft einen abnehmenden Gewinnbeitrag leisten wird, da sich der Holzmarkt zunehmend in Richtung hoeherweriger Produkte entwickelt. Hier waeren aber in Zukunft noch Marktanalysen notwendig, um diese Frage genauer zu beantworten. Der Holzhof...
667 (Budgetierung und Nachprüfung der Kosten) 676.12 (Anschaffungen von Maschinen, Erstellung von Bauten, Transporteinrichtungen) 848.1 (Manipulation von Rundholz) 741.2 (Angebot, staatliche und private Regelung von) [436.3] (Niederösterreich)