Bei der Wahl des Verjüngungszeitpunktes ist eine grosse Zahl von komplex miteinander verbundenen Gesichtspunkten bedeutungsvoll. In der vorliegenden Arbeit werden diese Gesichtspunkte geordnet und bewertet, zur Hauptsache aber wird untersucht, welche waldbauliche Bedeutung die wirtschaftlichen Gesichtspunkte haben. Der Verjüngungszeitpunkt (Zeitpunkt der Einleitung der Verjüngung = Zeitpunkt des ersten Besamungs- oder Lichtungshiebes) wird wirtschaftlich definiert als Zeitpunkt, in welchem bei sinkendem laufend jährlichem Wertzuwachs die Differenz zwischen diesem und der Ertragsfähigkeit negativ wird. In Modellen werden die Einflüsse von Bonität, Baumart, Qualität und Schäden, Änderungen der erntekostenfreien Erlöse, Verjüngungskosten und Dauer des speziellen Verjüngungszeitraumes untersucht. Für Wertzuwachsuntersuchungen in starken Baumhölzern mittels einmaliger Aufnahmen wird eine Berechnungsmethode entwickelt. Ergänzt durch eine Schätzung der Ertragsfähigkeit, ermöglichen die Ergebnisse derartiger Wertzuwachsuntersuchungen, die Voraussetzungen für eine richtige Wahl des Verjüngungszeitpunktes stark zu verbessern. Die Untersuchungen zeigen, dass die laufend periodischen Wertzuwachse von Bestand zu Bestand so verschieden sind, dass sie in jedem Einzelfall bestimmt werden müssen. Die dazu notwendigen Aufnahmen können in Probeflächen erfolgen und die Ergebnisse lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf ganze Bestände übertragen. Der Schweizerische Femelschlagbetrieb erlaubt das Ertragsvermögen der Bestände besonders gut auszunützen, da die Hiebsart frei gewählt und die Naturverjüngung weitgehend ausgenützt wird, ausgedehnte Verjüngungszeiträume bevorzugt werden und eine kleinflächige Anpassung an die standörtlichen Gegebenheiten möglich ist. Erfolgt die Wahl des Verjüngungszeitpunktes im Rahmen der waldbaulichen Planung und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wertzuwachsuntersuchungen, so besteht Gewähr dafür, dass dadurch ein wesentlicher waldbaulicher Beitrag zur Rationalisierung im Sinne einer Produktionssteigerung geleistet wird.
231 (Natürliche Verjüngung) 221.23 (Femelschlag, Gruppenschirmschlag usw.) 653 (Wertentwicklung des Einzelstammes und des Bestandes; Wertstruktur des Bestandes)