Die Forstwirthschaftseinrichtung in Bayern nach den instruktiven Erlassen der kgl. bayr. Forstverwaltung mit den bezüglichen forstwirthschaftlichen Grundsätzen und Regeln
614 (Räumliche Ordnung (Aufbau und Gliederung) der Bestockung; Wahl der Holzarten und Waldbausysteme in dieser Hinsicht; Festsetzung und Folge der Schlagreihen, Hiebszüge usw.) 62 (Forsteinrichtungsmethoden und Aufstellung der Wirtschaftspläne (Kurz- und langfristige)) [430] (Deutschland, 1990-)